Dr. Hans Morschitzky

Klnischer Psychologe, Psychotherapeut

Verhaltenstherapie, Systemische Familientherapie

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Psychotherapie in Linz

 

Psychotherapie - Meine persönliche Suche nach der richtigen Psychotherapiemethode

Um meine Homepage https://panikattacken.at nicht noch mehr zu überladen, habe ich mich entschlossen, auf dieser Subseite einige Hintergrundinformationen zu geben: zuerst zu meiner psychotherapeutischen Entwicklung, danach zur Entwicklung der Psychotherapie in Österreich, wie dies auch in meinem Buch Psychotherapieratgeber nachzulesen ist.

 

Bereits im Gymnasium in Hollabrunn, Niederösterreich, las ich Ende der 1960er-Jahre die Bücher von Sigmund Freud mit großem Interesse.

Was mit "PSYCHO" anfängt, konnte für mich damals nur mit "ANALYSE" enden. Psychoanalyse war für mich identisch mit Psychotherapie.

Selbst während des Psychologie-Studiums war ich noch der Meinung, dass ich einmal Psychoalytiker werden würde.

Deshalb studierte ich in Salzburg, weil der damalige Professor für Klinische Psychologe (Prof. Igor Caruso) ein Psychoanalytiker war.

Ich erlebte in der Mitte der 1970er-Jahre im Psychologischen Institut in Salzburg die Anfänge der Verhaltenstherapie, auch die Gründung einer entsprechenden Gesellschaft (AVM).

Ich erlebte damals auch hautnah die Spannungen zwischen den etablierten Tiefenpsychologen und den gerade erstarkenden Verhaltenstherapeuten.

Ich stand damals eindeutig auf der psychoanalytischen Seite und schrieb meine empirisch fundierte Dissertation (repräsentative Befragung von 3500 12-jährigen Schülern aus Wien, Niederösterreich und Oberösterreich über den Erziehungsstil der Mutter) bei einem a.o. Professor, der tiefenpsychologisch orientiert war.

Aufgrund des hohen Aufwands der EDV-Auswertung der umfangreichen Daten hatte ich erstmals ein echtes Interesse am nüchteren Fach der Statistik entwickelt

Ich protestierte gegen Ende meiner Studienzeit vor der anwesenden Wissenschaftsministerin mit vielen Studenten dagegen, dass nach dem Tod von Prof. Caruso kein psychoanalytischer Nachfolger mehr bestellt werden sollte, ohne den tatsächlichen Nachfolger (Prof. Baumann) überhaupt zu kennen.

Wegen des zu jungen Alters und der hohen Ausbildungskosten einer Psychoanalyse machte ich damals eine zweijährige analytische Selbsterfahrungsgruppe, in der Annahme, bei mehr Geld und persönlicher bzw. therapeutischer Reife eine Psychoanalyse beginnen zu können.

Danach begann ich ebenfalls während des Studiums, weil es damals gerade modern war, eine Grundausbildung in Klientenzentrierter Psychotherapie nach Carl Rogers.

Von beiden psychotherapeutischen Erfahrungen habe ich fachlich und persönlich sehr viel profitiert, dennoch ging mein beruflicher Weg zuerst in eine völlig andere Richtung.

Wegen Stellenknappheit begann ich nach dem Studium meine Berufstätigkeit beim Arbeitsamt (AMS) in der Berufsberatung in Linz, und zwar für "höhere Schüler, Studenten und Akademiker", wie diese Abteilung damals hieß.

Meine wohl erfolgreichste Tätigkeit beim Arbeitsamt war meine Selbstvermittlung auf die neu geschaffene Stelle für Jugendpsychiatrie in der Linzer Nervenklinik ab November 1983, obwohl ich bereits eine Pragmatisierung als Bundesbeamter erreicht hatte.

In der Nervenklinik wurde mir die Bedeutung und Notwenigkeit einer Ausbildung in Systemischer Familientherapie bewusst, die ich mit entsprechender Graduierung bei einem Verein (ÖAGG) abschloss.

Während der Tätigkeit als Klinischer Psychologe in der Nervenklinik war die damals sehr kleine Gruppe der Psychologen und Psychologinnen aufgrund der therapeutischen Ausrichtung der Chefin ausschließlich verhaltenstherapeutisch orientiert.

Ich erhielt daher im Rahmen meiner langjährigen Berufstätigkeit in der Nervenklinik eine sehr fundierte verhaltenstherapeutische Ausbildung.

Ich ahnte bereits einige Jahre im Voraus, dass ein Psychotherapiegesetz kommen würde, das therapeutische Ausbildungen nur dann erkennen würde, wenn man diese bei einem staatlich anerkannten Ausbildungsverein durchlaufen hat.

Im Rahmen der sogenannten Übergangsbestimmungen erwarb ich deshalb auch einen damals noch weniger aufwändigen Abschluss in Verhaltenstherapie, und zwar bei der AVM Salzburg, bei ich seit Jahrzehnten als Gastdozent tätig bin. Von der Möglichkeit einer Tätigkeit als Lehrtherapeut habe ich aufgrund des damit verbundenen zeitlichen Aufwands nicht Gebrauch gemacht.

Seit dem Jahr 1991 gilt in Österreich das Psychotherapiegesetz.

Seit dem Jahr 1991 bin ich beim Gesundheitsministerium eingetragen mit dem Abschluss von zwei Psychotherapiemethoden: Verhaltenstherapie und Systemische Familientherapie.

Aufgrund meiner beruflichen und therapeutischen Entwicklung habe ich daher im Laufe der Jahre eine integrative Sichtweise, eindeutig im Rahmen eines verhaltenstherapeutischen Grundkonzepts.

Auf der Basis einer sehr breit verstandenenen Verhaltenstherapie (Kognitive Verhaltenstherapie, "Dritte Welle der Verhaltenstherapie, u.a. Akzeptanz-und-Commimtmenttherapie sowie Schematherapie) habe ich im Laufe der Jahre einen Behandlungsstil entwickelt, der neben systemischen auch humanistische und tiefenpsychologische Konzepte berücksicht.

Das ist eine zentrale Erfahrung in meiner Praxis:

Fast niemand fragt nach meiner Behandlungsmethode; die meisten Hilfesuchenden kommen in der Hoffnung, dass ich ihnen aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in der Linzer Nervenklinik und in meiner Praxis bei der Bewältigung bestimmter Probleme wie Ängsten, depressiven Zuständen, Belastungsreaktionen, psychosomatischen Störungen, Paar- und Familienproblemen sowie beruflichen Stresssituationen erfolgreich helfen kann. 

Wer in meine Praxis kommt, will rasch etwas ändern, wie dies im Rahmen der auf meiner Homepage dargestellten Kurzzeitpsychotherapie dagestellt wird, ohne jahrelange Psychotherapie.

Bei Bedarf ist aber auch eine Langzeitpsychotherapie möglich, was bei mir fast immer mit therapiefreien Intervallen erfolgt, wenn Phasen der Besseung eintreten.

 

Geschichte und Gegenwart der Psychotherapie in Österreich

Im Folgenden wende ich mich der Situation der Psychotherapie in Österreich zu.

Bei mehr Interesse an den angeführten Inhalten empfehle ich Ihnen mein Buch:

 

Morschitzky, H. (2007). Psychotherapie Ratgeber. Ein Wegweiser zur seelischen Gesundheit. 1. Auflage. Wien: Springer. 251 Seiten.

 

Dieses Buch informiert über alle möglichen Aspekte von Psychotherapie und bietet einen Überblick über alle in Österreich anerkannten Psychotherapiemethoden.

 

 

 

Die Entwicklung der Psychotherapie

Seit Jahrhunderten, in verschiedenen Kulturen in religiösem Kontext sogar seit fast drei Jahrtausenden wurde die Hypnose als erste Therapiemethode zur Behandlung seelischer Probleme eingesetzt.

Die moderne Psychotherapie hat ihre Wurzeln in Österreich: in Wien um 1900. In den ersten drei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts entwickelte der Wiener Nervenarzt Sigmund Freud die Psychoanalyse als erste systematisch aufgebaute Psychotherapiemethode.

Freud hatte seine Tätigkeit als Hypnosetherapeut begonnen und seine Methode in bewusster Abgrenzung zur damals üblichen Hypnosetherapie entwickelt, wo die Abreaktion einer psychischen Anspannung und die Suggestion unter Hypnose dominierten.

Die Psychoanalyse fand im deutschen Sprachraum bald weite Verbreitung. Doch bereits in den 1910er-Jahren machten sich Mitarbeiter Freuds, namentlich C.G. Jung und Alfred Adler, mit eigenen Methoden selbstständig.

Die oft jüdischen Psychoanalytiker flohen in den 1930er-Jahren vor den Nationalsozialisten nach England oder Amerika, weshalb die Psychoanalyse in den angelsächsischen Ländern rasch großen Einfluss gewann.

Viele Freud-Schüler entwickelten die Psychoanalyse weiter oder modifizierten sie, sodass seit den 1940er-Jahren verschiedene neoanalytische oder tiefenpsychologische Schulen entstanden.

Die tiefenpsychologisch orientierte Körpertherapie, die auf den Freud-Schüler Wilhelm Reich und seine Arbeiten in den 1930er- und 1940er-Jahren zurückgeht, gewann erst durch Reich-Schüler wie Alexander Lowen und dessen Arbeiten in den 1950er- und 1960er-Jahren zunehmend an Bedeutung, im deutschen Sprachraum gar erst seit den 1980er-Jahren.

In den 1950er-und 1960er-Jahren entwickelte sich in den USA die humanistisch orientierte Psychotherapie als große dritte Kraft und Gegenbewegung zur Dominanz der Psychoanalyse und des Behaviorismus, d.h. der lerntheoretisch fundierten psychologischen Therapie, dessen späteres „Kind“ die Verhaltenstherapie darstellte.

Neben der personzentrierten Psychotherapie von Carl Rogers und der Gestalttherapie von Fritz Perls betonten auch andere humanistisch orientierte Psychotherapeuten wie Jakob L. Moreno, Logotherapeuten wie Viktor Frankl und verschiedene Neopsychoanalytiker wie Karen Horney und Erich Fromm, dass es nicht nur darum gehe, Defizite und Störungen zu beseitigen, sondern Entwicklungsmöglichkeiten systematisch aufzubauen und die Ressourcen der Patienten zu nutzen.

Der Mensch wurde im Sinne des Humanismus und der Existenzphilosophie in seiner alltäglichen sozialen Wirklichkeit als sinnorientierte Ganzheit mit dem Ziel der Selbstverwirklichung und der Autonomie verstanden.

In den 1970er- und 1980er-Jahren wurde in Deutschland aus der „Gesprächspsychotherapie“ nach Rogers geradezu die Bezeichnung für die gesamte Branche (damals bekanntes Schlagwort: „in Gesprächstherapie gehen“).

In den 1960er-Jahren entwickelte sich die auf mehr Wissenschaftlichkeit im Bereich der Psychotherapie pochende Verhaltenstherapie in Opposition zur Psychoanalyse, doch erst in den 1970er- und 1980er-Jahren gewann sie in Deutschland und Österreich jene große Bedeutung in der Behandlung schwerer psychischer Störungen, die ihr auch heute weltweit zukommt.

Bis in die 1990er-Jahre hinein standen sich beide Methoden sehr kritisch gegenüber, gegenwärtig entwickeln immer mehr Vertreter dieser Schulen eine integrative Sichtweise.

In den 1970er- und 1980er-Jahren fand die systemische Sichtweise von Problemen und Störungen Anerkennung, die die individualistische Behandlung von Symptomen um den Aspekt der Interaktion, der sozialen Beziehungen und der sozialen Systeme ergänzte.

Ausgehend von der Kommunikationstherapie und verschiedenen Formen der Familientherapie entwickelte sich daraus neben der Psychoanalyse, den tiefenpsychologischen Schulen, den humanistischen Methoden und der Verhaltenstherapie die fünfte treibende Kraft in der Psychotherapie.

Die zunehmende Bedeutung der Psychotherapie machte eine klare gesetzliche Regelung erforderlich, doch in Deutschland und Österreich gab es jahrelang eine heftige Opposition in Form der mächtigen Ärztekammern, die um ihren Einfluss fürchteten – und gegen die Ärzte war politisch nichts zu machen!

Vor allem in Österreich, wo es den Beruf des Heilpraktikers nicht gibt, verwiesen die Ärzte darauf, nur sie könnten einen Heilberuf ausüben, nur sie könnten Kranke behandeln.

Die moderne Gesetzgebung schuf im Psychotherapiebereich in Deutschland und Österreich den nichtärztlichen Psychotherapeutenberuf, in Österreich wurde auch das Psychologen- und Akademiker-Monopol gebrochen.

In Österreich wurde Anfang, in Deutschland Ende der 1990er-Jahre nach jeweils jahrelangem Ringen der Bereich der Psychotherapie gesetzlich geregelt.

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist seither gesetzlich geschützt, die Ausbildung durch bestimmte Richtlinien vereinheitlicht.

In Österreich wurde in einem eigenen Gesetz auch der Bereich der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie geregelt, sodass hier auch die klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung rechtlich definiert ist.

In Österreich war die Gesetzgebung im Vergleich zu Deutschland um acht Jahre voraus, es gibt jedoch noch immer keine Kassenverträge für Psychotherapie.

In Deutschland wurden die berufsrechtlichen und die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen gleichzeitig in Kraft gesetzt.

In Österreich sind mittlerweile 23 Psychotherapiemethoden, in Deutschland nur die Psychoanalyse (nach Freud, Adler und Jung), die Tiefenpsychologie (d.h. eine gekürzte analytische Methode), die Verhaltenstherapie und seit 2019 auch die Systemische Therapie als „wissenschaftlich“ anerkannt.

 

Die Situation der Psychotherapie in Österreich

Das österreichische Psychotherapiegesetz

Psychotherapie galt in Österreich bis zum Psychotherapiegesetz als Teil der ärztlichen Heilkunde und war damit den Ärzten vorbehalten.

Jede Form von Therapie war an die ärztliche Tätigkeit gebunden, sodass nichtärztliche Psychotherapie als Kurpfuscherei galt.

Nichtärztliche Psychotherapeuten mussten, da es in Österreich den Beruf des Heilpraktikers nicht gibt, ihre Tätigkeit offiziell „Beratung“ nennen und als freies Gewerbe ohne spezielle Voraussetzungen anmelden.

Nach jahrelangen Vorarbeiten wurde 1990 in Österreich das Psychotherapiegesetz beschlossen, das weltweit zu den ersten seiner Art zählt.

Es kam in einer ganz bestimmten politischen Konstellation zustande. Das als sehr liberal bekannte Gesetz wurde unter einem sozialdemokratischen Gesundheitsminister erstellt – gegen den Protest der Ärzteschaft.

Auch viele Psychologen hatten damals keine Freude damit, weil der Psychotherapeuten-Beruf nicht an ein Medizin- oder Psychologie-Studium, ja nicht einmal an eine akademische Vorbildung gebunden.

Das Psychotherapiegesetz regelt seit 1991 die Ausbildung und die Berufsberechtigung im Bereich der Psychotherapie.

Die Ausbildung muss in einer staatlich anerkannten propädeutischen und fachspezifischen Ausbildungseinrichtung erfolgen.

Die fachspezifische Ausbildung dauert mindestens drei Jahre, die propädeutische, d.h. die Phase vor der fachspezifischen Ausbildung, bis zu zwei Jahre, jedenfalls unterschiedlich lange, je nach Vorbildung.

Das österreichische Psychotherapiegesetz unterscheidet sich bezüglich der Zugangsvoraussetzungen wesentlich vom deutschen Psychotherapeutengesetz.

In Österreich können auch andere akademische Berufsgruppen (namentlich Pädagogen, Theologen, Absolventen eines Lehramts für höhere Schulen oder eines Studiums der Philosophie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft) sowie nichtakademische Berufsgruppen mit Matura/Abitur (namentlich Lehrer, Sozialarbeiter, Musiktherapeuten, medizinisch-technische Assistentenberufe), aber auch Personen ohne Matura/Abitur (namentlich das Krankenpflegepersonal und Sanitätshilfsdienste) eine Psychotherapie-Ausbildung absolvieren.

Ohne die im Gesetz angeführten Voraussetzungen einer bestimmten schulischen und beruflichen Ausbildung können andere qualifizierte Personen zur Psychotherapie-Ausbildung dann zugelassen werden, wenn ihnen zwei Gutachten die besondere Eignung zum Psychotherapeutenberuf bestätigen.

Das Psychotherapiegesetz gilt für alle Berufsgruppen, inklusive der Ärzte. Den Titel „Psychotherapeut“ und „Psychotherapeutin“ darf nur führen, wer eine Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz absolviert hat.

Das Psychotherapiegesetz bietet in § 1 Abs. 1 eine umfassende und präzise Beschreibung von Psychotherapie in Form eines einzigen Satzes:

„Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.“

Das österreichische Psychotherapiegesetz weist – im Gegensatz zum deutschen – neben der Krankenbehandlung auch auf die Förderung der Reifung, Entwicklung und Gesundheit der Behandelten hin und vertritt damit ein umfassendes und ganzheitlich orientiertes Behandlungskonzept von seelischen Störungen.

Das Psychotherapiegesetz und das Psychologengesetz hatten Folgewirkungen: Wer seither in Österreich freiberuflich psychosozial tätig sein möchte, jedoch kein Arzt, kein Psychotherapeut und auch kein Klinischer oder Gesundheitspsychologe ist, muss ein Gewerbe als Lebens- und Sozialberater anmelden.

1989 wurde aus dem freien Gewerbe Lebensberatung das „konzessionierte“ Gewerbe Lebens- und Sozialberatung, später – mit den Reformen der Gewerbeordnung – entstand ein „gebundenes bewilligungspflichtiges“ Gewerbe, seit 2002 besteht ein „reglementiertes“ Gewerbe.

Die Ausbildung ist durch die Lebens- und Sozialberatungsverordnung geregelt.

Dieses Gewerbe umfasst – da Klinische Psychologen nur einen Titel- und keinen Tätigkeitsschutz haben – alle Formen der psychologischen Beratung gesunder Personen (inklusive Supervision und Coaching).

Durch die erfolgten Reglementierungen grenzen sich seriöse Berater von unseriösen (esoterischen, energetischen, kosmobiologischen) Beratern ab.

Staatliche Anerkennung einer großen Anzahl von Psychotherapiemethoden

Nach § 21 ist der Psychotherapiebeirat zuständig zur Beratung der Behörden hinsichtlich aller grundsätzlichen Fragen der Psychotherapie sowie zur Erstattung aller möglichen Gutachten, wie etwa zur Anerkennung von psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen oder zur Anerkennung von Psychotherapeuten.

Der Psychotherapiebeirat hat bisher 23 Psychotherapiemethoden als wissenschaftlich anerkannt.

Alle anerkannten Psychotherapiemethoden wurden vom Psychotherapiebeirat nach vier Orientierungen geordnet und in alphabetischer Reihenfolge mit den offiziellen Bezeichnungen dargestellt.           

Dabei zeigen sich einige Besonderheiten:

Die folgende Einteilung bietet trotz ihrer Vereinfachungen einen guten Überblick über die in Österreich anerkannten 23 Psychotherapiemethoden:

1.   Tiefenpsychologisch-psychodynamische Orientierung (Schwerpunkte: Unbewusstes, Übertragung/Gegenübertragung)

Psychoanalytische Methoden

Tiefenpsychologisch fundierte Methoden

 2.    Humanistisch-existenzielle Orientierung (Schwerpunkte: Grundlagen im Sinne der Existenzphilosophie und Humanistischen Psychologie)

3.  Systemische Orientierung (Schwerpunkte: Systemtheorien, Konstruktivismus)

4.  Verhaltenstherapeutische Orientierung (Schwerpunkt: Empirische [Verhaltens-]Psychologie)

Eine wissenschaftliche Psychotherapiemethode muss zwei Kriterien erfüllen: Kriterien der Methodenspezifität und Kriterien der Ausbildungseinrichtung.  

Kriterien einer methodenspezifischen Ausrichtung

Zur Anerkennung als Psychotherapiemethode sind zwei methodenspezifische Kriterien erforderlich (erläutert in den ministeriellen Anerkennungsrichtlinien):

1. Eine bestimmte methodenspezifische Ausrichtung („Psychotherapieschule“):

2. Eine wissenschaftlich-psychotherapeutische Theorie menschlichen Handelns:

eigenständige methodenspezifische Theorieentwicklung:

-   Publikationen zur Spezifität der Psychotherapiemethode und der Arbeit mit Patienten;

-   Dokumentation der Methode (Fallstudien, Transskripte u.a.);

-   Anwendung und Anwendbarkeit bei unterschiedlichen Patienten- und Diagnosegruppen.

3. Publikation und Diskussion der Psychotherapiemethode in der Fachliteratur:

Kriterien einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung

1.  Minimalanforderungen:

 2.  Ausbildungscurriculum mit bestimmten Anforderungen:

Zusammenfassend werden die zentralen Unterschiede von „Wissenschaftlichkeit“ in Deutschland und Österreich nochmals hervorgehoben.

In Deutschland gilt eine Psychotherapiemethode erst dann als wissenschaftlich, wenn mindestens drei empirische Studien nach sehr hohen Qualitätsstandards zu 4 von 8 bzw. zu 5 von 12 ICD-10-Diagnose-Bereichen vorliegen.

In Österreich wird zwar auch auf Wissenschaftlichkeit geachtet, diese jedoch nicht so definiert, dass damit eine bestimmte Zahl von Studien zu einer bestimmten Zahl von unterschiedlichen psychischen Störungen vorliegen muss; es werden vor allem auch veröffentlichte und nachvollziehbare Fallstudien als Beleg anerkannt.

Die deutschen Kriterien von Wissenschaftlichkeit gelten zudem nicht für eine Langzeit-Psychoanalyse.

Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung

Psychotherapie ist in Österreich seit der 50. ASVG-Novelle (§ 135), d.h. seit 1991, der ärztlichen Hilfeleistung gleichgestellt und damit eine Pflichtleistung der Krankenkassen.

Zur Finanzierung wird seit 1992 von jedem Versicherten der Betrag von 0,6 % der Sozialversicherungsbemessungsgrundlage eingehoben.

Dennoch gibt es aufgrund von zweimal gescheiterten Kassenvertragsverhandlungen bislang keine für ganz Österreich gültige Regelung einer Psychotherapie auf Krankenschein.

Aufgrund der finanziellen Probleme der Krankenkassen qird es auch in den kommenden Jahren keinen sogenannten Gesamtvertrag für Psychotherapie geben.

Die Krankenkassen stopfen mit den eingehobenen Beiträgen für Psychotherapie die Löcher in anderen Bereichen des Medizinsystems.

Die meisten Krankenkassen gewährten bis 2018 einen seit 1992 gleich gebliebenen (!) freiwilligen Kostenzuschuss von € 21,80 (seinerzeit S 300,00) pro Stunde.

Seit Herbst 2018 werden von den Gebietskrankenkassen € 28,00 Kostenzuschuss bezahlt, was von deren Nachfolgeorganisation, der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), in derselben Höhe erfolgt.  Einige kleinere Krankenkassen zahlen einen höheren Zuschuss. Die ersten 10 Stunden sind bei allen Krankenkassen antragsfrei.

Nach der 10. Stunde wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn der Versicherte vorher einen Antrag auf eine Therapieverlängerung bei seiner Krankenkasse gestellt hat. Rechtlich gesehen sucht der Versicherte um eine Therapieverlängerung an und nicht der Psychotherapeut.

Dazu gibt es bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein Antragsformular, das auch bei vielen Psychotherapeuten erhältlich ist.

Der jeweilige Psychotherapeut muss einige relativ allgemeine Fragen beantworten, die nichts mit Therapieinhalten zu tun haben.

Spezielle Berichte wie in Deutschland werden von den Psychotherapeuten nicht verlangt.

Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich eine rasche Antragserledigung (am besten vor der 4. Stunde), falls eine längere Psychotherapie geplant ist.

Die Krankenkassen genehmigen die weitere Psychotherapie in der Regel problemlos.

Es können bei der ÖGK maximal 50 weitere Stunden beantragt werden, danach wiederum Stunden in derselben Höhe usw. Die Genehmigung erfolgt durch die Chefärzte der ÖGK.

Bei manchen kleineren Krankenkassen gelten andere Bestimmungen.

Psychotherapeuten können direkt aufgesucht werden, ohne ärztliche Überweisung.

Kassenleistungen erfolgen jedoch nur dann zu, wenn vor Beginn der Psychotherapie (vor der zweiten Stunde) die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung (Ausschluss einer organischen Ursache der therapiebedürftigen Störung) eingeholt wird, die später zusammen mit der Honorarnote und dem Zahlungsbeleg an die Krankenkasse einzusenden ist.

Der Kostenzuschuss wird für jede der 23 anerkannten Psychotherapiemethoden gewährt sowie auch für jeden nach dem Psychotherapiegesetz anerkannten Psychotherapeuten ohne weitere Behandlungsqualifikation.

Ein Therapeutenwechsel ist möglich, muss jedoch meist gemeldet werden anhand desselben Formulars, mit dem auch die Therapieverlängerung beantragt wird.

In den verschiedenen Bundesländern gibt es unterschiedliche regionale Lösungen, um wenigstens den ärmeren Bevölkerungsschichten eine gewisse psychotherapeutische Grundversorgung kostenlos anbieten zu können.

Dabei arbeitet vor allem die Östererreichische Gesundheitskasse (ÖGK), bei der drei Viertel der Österreicher versichert sind, mit regionalen Vereinen zusammen, die wiederum mit einer bestimmten Anzahl von Psychotherapeut*innen zusammenarbeiten.

Es bestehen keine Einzelverträge mit verschiedenen Psychotherapeut*innen, da es keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie gibt.

Diese Konstruktionen stellen eine klare Umgehung der Bestimmungen dar, die laut ASVG gesetzlich zur psychotherapeutischen Versorgung im ambulanten Bereich vorgesehen sind.

Sie beruhen nicht auf einer Vertragspartnerschaft zwischen den Krankenkassen und der offiziellen Interessenvertretung der Psychotherapeuten (ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie).

Diese Teillösungen sind unter Psychotherapeut*innen vor allem auch deswegen heftig umstritten, weil die Gefahr besteht, dass aus den gut gemeinten Notlösungen ein inakzeptabler Dauerzustand wird, der dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) widerspricht.

Es besteht auch eine Ungleichstellung der Versicherten der Gebietskrankenkassen: Eine sehr kleine Gruppe kommt in den Genuss einer kostenlosen Psychotherapie, während die anderen aufgrund des geringen Kassenzuschusses von € 28,00 einen hohen Selbstbehalt zu tragen haben.

Die Krankenkassen sprechen oft irreführend von einer (nicht wirklich für alle Versicherten gegebenen) „Psychotherapie auf Krankenschein“ und sparen dabei auf Kosten des Großteils ihrer Psychotherapiebedürftigen.

Laut einer Studie des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen (ÖBIG) sind 2,1 % bis 5 % der Bevölkerung psychotherapiebedürftig und psychotherapiemotiviert.

Im Vergleich zu Deutschland haben die Krankenkassen im Falle eines Gesamtvertrags für Psychotherapie in Österreich das Problem, dass sie nicht nur die Kassenpsychotherapeuten finanzieren müssen, sondern auch die so genannten „Wahlpsychotherapeuten“, wenn diese dasselbe Anforderungsprofil wie die Kassenpsychotherapeuten erfüllen.

Das System der Wahlärzte und der Wahlpsychotherapeuten, deren Patienten den jeweiligen Kassensatz (minus 20 % Abzug) refundiert erhalten, ist in Deutschland unbekannt.

Ohne das Problem der Wahltherapeuten gäbe es in Österreich meiner Meinung nach schon längst Kassenverträge.

In der 1. Hälfte der 1990er-Jahre scheiterten die Kassenvertragsverhandlungen am Widerstand der Psychotherapeuten. Von den 550 in Österreich vorgesehenen Psychotherapie-Kassenstellen hätte nicht einmal die Hälfte davon sofort (wie dies gewünscht wurde) besetzt werden können. Den Psychotherapeuten waren die Bedingungen insgesamt zu schlecht, vor allem der Stundentarif zu gering (S 550,00, d.h. € 40,00) und die inhaltlichen Restriktionen inakzeptabel (im Vergleich zu den Anforderungen im zweiten Kassenvertragsentwurf waren diese rückblickend gesehen jedoch gar nicht so hoch).

Im April 2000 scheiterte der ausformulierte Gesamtvertrag für Psychotherapie zwischen dem ÖBVP (Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie) und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger Österreichs am Widerstand einiger Krankenkassen. Vier Krankenkassen (Bundesbeamtenkrankenkasse, Bauernkrankenkasse, Tiroler und Vorarlberger Gebieteskrankenkasse) waren dagegen, alle anderen dafür. Wenn nur zwei dieser vier "schwarzen" Krankenkassen zugestimmt hätten, gäbe es jetzt in Österreich eine Psychotherapie auf Krankenschein. Die Tiroler und die Vorarlberger Gebietskrankenkasse bevorzugten eigenständige Lösungen, der Bauernkrankenkasse schien der Aufwand nicht finanzierbar.

Innerhalb des Psychotherapeutenverbandes war nach langen Diskussionen nur ganz knapp die nötige Zweidrittelmehrheit für den Psychotherapie-Gesamtvertrag erreicht worden.

Zahlreiche Psychotherapeuten waren kritisch eingestellt, vor allem wegen der über das Psychotherapiegesetz hinausgehenden Anforderungen an Kassen- und Wahlpsychotherapeuten, die dazu geführt hätten, dass die Patienten zahlreicher Psychotherapeuten, die diese Zusatzbedingungen nicht erfüllt hätten, keinen Kostenersatz von den Krankenkassen erhalten hätten.

Daneben erschien der angebotene Stundentarif von S 650,00, d.h. € 47,30, vielen Psychotherapeuten zu gering.

Die zusätzlichen Anforderungen, vor allem mehr klinische Erfahrung der Kassen- und Wahlpsychotherapeuten, sollten vordergründig zwar der Qualitätssicherung dienen, waren insgeheim aber auch als Mittel zur Verminderung der Zahl der zu finanzierenden Psychotherapeuten gedacht, um die Kosten für Psychotherapie leichter begrenzen zu können.

Es besteht in Österreich aufgrund des seit 1991 gültigen Psychologengesetzes das Berufsbild des Klinischen Psychologen, der eine klinisch-psychologische Behandlung bei Kranken durchführen darf, im Krankenkassensystem bislang jedoch nicht verankert ist.

Es gibt dagegen 95 Kassenstellen zur klinisch-psychologischen Diagnostik (sowie zahlreiche Wahlpsychologen, deren Patienten einen Teil der Kosten ersetzt bekommen, wenn sie dieselben Anforderungen wie Kassenpsychologen erfüllen).

Somit ergibt sich für Österreich der traurige Umstand, dass innerhalb des Krankenkassensystems psychische Störungen bei Menschen diagnostiziert werden, die dann bei ihrer Krankenkasse keinen Anspruch auf kostenlose psychotherapeutische/psychologische Behandlung haben.

Für die österreichische Situation sind folgende Internetadressen sehr hilfreich:

ÖBVP - Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie Homepage des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) mit vielen Infos sowie mit der offiziellen Psychotherapeutenliste, gegliedert nach Regionen und Psychotherapiemethoden).

PsyOnline.at - Österreichs größtes Internet-Portal für Psychotherapie Sehr umfangreiche, hilfreiche und empfehlenswerte Homepage mit vielen Infos und zahlreichen Listen (von Institutionen, Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten usw.). Vollständige Psychotherapeutenliste, gegliedert nach Regionen und Psychotherapiemethoden.

Kostenerstattung und Bewilligung für Psychotherapie - Wien (gesundheitskasse.at) Informationen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu den Leistungen bezüglich Psychotherapie.

Download (sozialministerium.at) Informationen über Psychotherapie vonseiten des Sozial- bzw. Gesundheitsministeriums.

 

Für Deutschland empfehle ich Interessierten folgende Internetadressen:

therapie.de - Psychotherapie-Portal und Therapeutensuche

Psychotherapiesuche: Finden Sie den passenden Therapeuten in Ihrer Nähe

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (wbpsychotherapie.de)

Psychotherapie - Das zahlt die Kasse - Stiftung Warentest

Wer zahlt? – Anträge und Kosten – Wege zur Psychotherapie (wege-zur-psychotherapie.org)