Dr. Hans Morschitzky

Psychotherapeut

Verhaltenstherapie und Systemische Familientherapie

A-4040 Linz, Hauptstraße 77     

Tel.: 0043 732 778601  E-Mail: morschitzky@aon.at

Telefonische Anmeldung täglich 17:00 - 17:30 (ansonsten Anrufbeantworter)

Seite meiner Homepage: https://panikattacken.at   

 

 

Psychotherapie in Linz, Stadtteil Urfahr 

 

Praxis-Ort

Meine Praxis befindet sich in Linz, Stadtteil Urfahr, Hauptstraße 77, 1. Stock. Sie können eintreten, ohne beim Hauseingang oder der Praxistür läuten zu müssen.

Über dem Hauseingang ist ein Schild der Startup-Fahrschule Doppler angebracht, die sich im Hinterhof befindet.

Vor dem Haus befinden sich Kurzparkzonen, in der Tiefgarage des nahen Einkaufszentrums Lentia City können Sie zwei Stunden kostenlos parken.

Vom Bahnhof bzw. Zentrum fahren Sie mit der Straßenbahnlinie 3 oder 4 bis zur Haltestelle "Biegung" in die Hauptstraße, dann sind es nur mehr wenige Gehminuten bis zu meiner Praxis auf der linken Seite der Hauptstraße. 

 

Person, Ausbildung und Berufslaufbahn

Geb. 1952, wohnhaft in Linz, Studium der Psychologie mit Nebenfach Psychopathologie/Psychiatrie in Salzburg, Klinischer Psychologe und Psychotherapeut seit 1991 (in Deutschland "Psychologischer Psychotherapeut" genannt), Ausbildung in Verhaltenstherapie und Systemischer Familientherapie.

Ich vertrete eine integrative Therapie auf der Basis der Verhaltenstherapie unter Berücksichtigung systemischer, tiefenpsychologischer und humanistischer Konzepte.  

Nach mehrjähriger Tätigkeit beim Arbeitsamt in der Berufsberatung war ich von 1983 bis zu meinem Ruhestand als Beamter des Landes Oberösterreich im Jahr 2014 tätig in der Nervenklinik in Linz (nunmehr Neuromed Campus) in den Abteilungen Jugendpsychiatrie, Erwachsenenpsychiatrie und Psychosomatik (zuerst auf der Station und dann auf der Tagesklinik). Seit 1987 habe ich eine eigene Praxis in Linz.  

 

Anmeldung und Therapiezeiten

Telefonische Terminvereinbarung: Mo. - Fr. 17:00-17:30 unter 0043 732 778601.

Es erfolgt keine Terminvergabe per E-Mail. Der Ersttermin erfolgt innerhalb einer Woche, was mit meiner Spezialisierung auf Kurzzeittherapie sowie mit meinem Ruhestand als Beamter des Landes Oberösterreich zusammenhängt.

Therapiezeiten: Montag bis Freitag, je nach Bedarf. An Samstagen sind keine Termine möglich.

Dauer einer Therapiesitzung: 50 Minuten, wie allgemein üblich. Die Sitzungen erfolgen nach Vereinbarung im Abstand von 1-3 Wochen.

Doppelstunden sind auf Wunsch möglich, z.B. bei weiter Entfernung, bei einer Paartherapie oder bei Bedarf nach raschen Fortschritten.

 

Kosten und Krankenkassenzuschuss

Stundentarif bei Psychotherapie: € 130,00.

Psychotherapie ist von der Umsatzsteuer ausgenommen. Psychotherapie-Kosten können (abzüglich des Krankenkassenzuschusses) beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.

Wegen der Bevorzugung von Kurzzeittherapien kostet die erste Stunde denselben Betrag wie die weiteren Stunden.

Bei einer Termin-Absage (auch kurzfristig) fallen keine Kosten an.

Stundentarif bei Coaching: € 130,00 + 20 % MWSt.

Die Kosten können bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden als Betriebsausgabe abgeschrieben werden.

Kassenleistungen: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gewährt einen Kostenzuschuss von € 31,50 pro Stunde, kleinere Kassen zahlen mehr.

Die Verhandlungen für eine österreichweit einheitliche Psychotherapie auf Krankenschein sind in der Vergangenheit zweimal gescheitert.

Auch in Zukunft wird es leider trotz des dringenden Bedarfs keine Kassenverträge für Psychotherapie geben. 

Kassenzuschuss während der Covid-19-Krise:

"Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendigerweise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären.

Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar."

 

Bedingungen für den Kostenzuschuss:

Ärztliche Untersuchung mit Bestätigung bis zur zweiten Stunde (in der Regel reicht ein Überweisungsschein) sowie eine von mir gestellte Diagnose auf der Honorarnote als Zeichen der Krankheitswertigkeit der Störung.

Nach 10 Stunden ist zur Weitergewährung des Kostenzuschusses ein Antrag auf Therapieverlängerung erforderlich, dem immer stattgegeben wird.

Honorarnote:

Die Bezahlung erfolgt per Überweisung aufgrund einer Honorarnote, die zur buchhalterischen Erleichterung oft mehrere Termine enthält.

Durch die bargeldlose Bezahlung bin ich von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ausgenommen.

Die Honorarnote ist zusammen mit dem Zahlungsbeleg und der ärztlichen Überweisung an die Krankenkasse weiterzuleiten.

Konto:

Allgemeine Sparkasse Linz, Österreich: IBAN: AT13 2032 0020 0000 1533   BIC: ASPKAT2L

 

Therapie-Angebote

Ich habe mich spezialisiert auf die Behandlung von Menschen mit folgenden Störungen: Panikstörung, Generalisierte Angststörung, Agoraphobie (Platzangst), Soziale Phobie, Spezifische Phobien, Prüfungsangst, Hypochondrie, Zwangsstörungen, Somatoforme Störungen, psychosomatische Störungen, depressive Störungen, Burnout, Depersonalisationsstörung, Belastungsreaktionen

Die Konzentration auf Angststörungen hängt mit drei Aspekten zusammen: Sie sind die häufigsten psychischen Störungen, stellen die "Einstiegsstörung" in noch schwerere psychische Störungen war, wie etwa Depressionen, Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, und chronifizieren ohne Behandlung gewöhnlich stärker als Depressionen, die oft zyklisch verlaufen.

Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Nervenklinik in der Behandlung von Menschen mit allen möglichen psychischen und psychosomatischen Störungen übernehme ich auch Hilfesuchende mit anderen psychischen Störungen sowie mit Problemen in Familie, Partnerschaft, Beruf und Jugendalter.

Zunehmend kommen auch Menschen mit körperlichen Erkrankungen wegen der damit verbundenen psychosozialen Probleme und zwecks einer besseren Krankheitsbewältigung in meine Praxis. 

Ich biete Einzeltherapie, Paartherapie und Familientherapie an, jedoch keine Gruppentherapien. Möglich sind auch eine psychologische Beratung im Umfang von 1-3 Sitzungen sowie ein Coaching in Bezug auf berufliche Probleme.

Ich mache auch Angehörigenberatung, wenn die Betroffenen selbst nicht kommen möchten oder aufgrund bestimmter Umstände gar nicht kommen können.

Ich übernehme darüber hinaus Hilfesuchende aus großer Entfernung, etwa in Form einer Kurzzeittherapie im Ausmaß einer Woche oder länger, wobei die Betroffenen daneben allein oder zusammen mit ihren Angehörigen einen Urlaub in Oberösterreich verbringen können.

Im Fall einer benötigten Unterkunft in Linz empfehle ich Ihnen das neue, relativ günstige MOTEL ONE am nahen Hauptplatz. Später unterstütze ich die Fortschritte gerne per Telefon oder Video (Skype, WhatsApp, Facetime).

Eine psychologische Beratung ausschließlich über Telefon oder Video-Telefonie ist ebenfalls möglich.

Ich bevorzuge Kurzzeittherapien, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass viele Hilfesuchende aus Zeit- und Kostengründen nicht länger als 10 Stunden regelmäßig zu mir kommen, dann selbstständig an sich weiterarbeiten möchten und erst im Bedarfsfall in größerem zeitlichen Abstand neuerlich in meine Praxis kommen.

Das Motto der Therapie lautet: "Hilfe zur Selbsthilfe". Das entspricht dem Selbstmanagement-Konzept der Verhaltenstherapie.

Eine Psychotherapie muss nicht bis zur völligen Symptombeseitigung oder gar bis zur bestmöglichen Persönlichkeitsentfaltung fortgeführt werden.

Oft reicht schon eine Unterbrechung der Störung, die es den Betroffenen ermöglicht, die weiteren Fortschritte eigenständig zu bewirken. 

Mehrheitlich erfolgt die Psychotherapie in zwei Stufen:

1. Symptom-Therapie: Behandlung der aktuellen Beschwerden und Symptome wie Panikattacken, Phobien, depressive Zustände, Schlafstörungen. Primär symptombezogene Therapien wie bei Panikattacken lassen sich oft zeit- und kostensparend in Form einer Kurzzeittherapie durchführen.

2. "Hintergrund"-Therapie: Behandlung der tieferliegenden Probleme in Partnerschaft, Familie, Beruf, Persönlichkeit und Lebensgeschichte. Die Länge der Psychotherapie hängt gewöhnlich vom Ausmaß der Belastung durch diese Faktoren ab.

 

Telefon-Beratung und Video-Beratung 

Psychologische Online-Beratung (Internet-gestützte Behandlung)

Eine Telefon- oder Video-gestützte Beratung gilt rechtlich aufgrund der fehlenden persönlichen Anwesenheit der Hilfesuchenden nicht als Psychotherapie, sondern als psychologische bzw. psychotherapeutische Beratung, sodass die Krankenkassen keinen Kostenzuschuss leisten.

Die Bezeichnung Online-Psychotherapie bzw. Online-Therapie ist somit gesetzlich nicht erlaubt und wird nur zu Zeiten der Bedrohung durch Covid-19 von den Krankenkassen mit dem üblichen Kostenzuschuss unterstützt.

Ich habe mit Online-Beratungen viele positive Erfahrungen gemacht, egal, aus welchen Gründen die Betroffenen nicht kommen können oder wollen.

Bei den einen verhindert dies meistens die Angststörung, bei den anderen die große Entfernung, bei einer weiteren Gruppe reicht die frühere persönliche Anwesenheit aus, um die Unterstützung auf diesem Weg erfolgreich fortsetzen zu können.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Online-Beratung stammen aus dem ganzen deutschen Sprachraum, aber auch aus anderen Ländern, sofern eine Kommunikation auf Deutsch möglich ist.

Bei einer Telefon-Beratung fallen keine Telefonkosten an. Ich rufe Sie bei Bekanntgabe Ihrer Telefonnummer von meinem Handy aus an, da ich kostenlos ins EU-Ausland sowie in die Schweiz telefonieren kann.

Eine Online-Beratung erfolgt mithilfe der kostenlosen Kommunikation über Skype oder WhatsApp.

Im Fall einer Skype-Beratung finden Sie mich zur vereinbarten Zeit online. Geben Sie vorher meinen Namen ein (morschitzky), fügen Sie ihn zu Ihren Kontakten hinzu und rufen Sie mich dann zeitgenau an, falls ich Sie nicht zuerst kontaktiere.

Wenn Sie möchten, können Sie mir zur vorherigen Information per E-Mail auch wichtige Informationen zu Ihrer Person, Ihren Problemen und Anliegen in Form von 1-2 DIN-A4-Seiten übermitteln.

Kosten pro Stunde: € 130,00. Die Überweisung erfolgt in der Regel vor dem vereinbarten Termin auf mein oben angeführtes Konto.

Terminvereinbarungen erfolgen zu den bereits angeführten Telefonzeiten: Mo.- Fr. 17:00-17:30.

Mittlerweile ist durch zahlreiche Studien wissenschaftlich erwiesen, wovon ich durch langjährige Erfahrung schon immer überzeugt war: Eine Online-Beratung kann genauso effektiv sein wie eine Psychotherapiesitzung mit persönlicher Anwesenheit.

Aus Zeitgründen erfolgt keine Beantwortung von E-Mail-Anfragen zu privaten Problemen, sondern nur eine kostenpflichtige Telefon- oder Video-Beratung.

 

Psychotherapie - Meine persönliche Suche nach der richtigen Psychotherapiemethode

Um meine Homepage https://panikattacken.at nicht noch mehr zu überladen, habe ich mich entschlossen, auf dieser Subseite einige Hintergrundinformationen zu geben: zuerst zu meiner psychotherapeutischen Entwicklung, danach zur Entwicklung der Psychotherapie in Deutschland und Österreich, wie dies auch in meinem Buch Psychotherapieratgeber nachzulesen ist.

Bereits im Gymnasium in Hollabrunn, Niederösterreich, las ich Ende der 1960er-Jahre die Bücher von Sigmund Freud mit großem Interesse.

Was mit "PSYCHO" anfängt, konnte für mich damals nur mit "ANALYSE" enden. Psychoanalyse war für mich identisch mit Psychotherapie.

Selbst während des Psychologie-Studiums war ich noch der Meinung, dass ich einmal Psychoalytiker werden würde.

Deshalb studierte ich in Salzburg, weil der damalige Professor für Klinische Psychologe (Prof. Caruso) ein Psychoanalytiker war.

Ich erlebte in der Mitte der 1970er-Jahre im Psychologischen Institut in Salzburg die Anfänge der Verhaltenstherapie, auch die Gründung einer entsprechenden Gesellschaft (AVM).

Ich spürte damals hautnah die Spannungen zwischen den etablierten Tiefenpsychologen und den gerade erstarkenden Verhaltenstherapeuten.

Ich stand damals eindeutig auf tiefenpsychologischer Seite und schrieb meine Dissertation (repräsentative Befragung von 3500 12-jährigen Schülern aus Wien, Niederösterreich und Oberösterreich über den Erziehungsstil der Mutter) bei einem a.o. Professor, der tiefenpsycholisch orientiert war.

Ich protestierte gegen Ende meiner Studienzeit vor der anwesenden Wissenschaftsministerin mit vielen Studenten dagegen, dass nach dem Tod von Prof. Caruso kein psychoanalytischer Nachfolger mehr bestellt werden sollte, ohne den tatsächlichen Nachfolger (Prof. Baumann) überhaupt zu kennen.

Wegen des zu jungen Alters und der hohen Ausbildungskosten einer Psychoanalse machte ich damals eine zweijährige analytische Selbsterfahrungsgruppe, in der Annahme, bei mehr Geld und persönlicher bzw. therapeutischer Reife eine Psychoanalyse zu beginnen.

Danach begann ich ebenfalls während des Studiums, weil es damals gerade modern war, eine Grundausbildung in Klientenzentrierter Psychotherapie nach Carl Rogers.

Von beiden psychotherapeutischen Erfahrungen habe ich fachlich und persönlich sehr profitiert, dennoch ging mein beruflicher Weg zuerst in eine völlig andere Richtung.

Wegen Stellenknappheit begann ich nach dem Studium meine Berufstätigkeit beim Arbeitsamt (AMS) in der Berufsberatung in Linz, und zwar für "höhere Schüler, Studenten und Akademiker", wie diese Abteilung damals hieß.

Meine wohl erfolgreichste Tätigkeit beim Arbeitsamt war meine Selbstvermittlung auf die neu geschaffene Stelle in der Jugendpsychiatrie in der Linzer Nervenklinik ab November 1983, obwohl ich bereits eine Pragmatisierung als Bundesbeamter erreicht hatte.

In der Jugendpsychiatrie wurde mir die Bedeutung und Notwenigkeit einer Ausbildung in Systemischer Familientherapie bewusst, die ich mit entsprechender Graduierung bei einem Verein (ÖAGG) abschloss.

Während meiner Tätigkeit als Klinischer Psychologe in der Nervenklinik war die damals sehr kleine Gruppe der Psychologen und Psychologinnen aufgrund der therapeutischen Ausrichtung der Chefin ausschließlich verhaltenstherapeut orientiert.

Ich erhielt daher im Rahmen meiner langjährigen Berufstätigkeit in der Nervenklinik eine sehr fundierte verhaltenstherapeutische Ausbildung.

Ich ahnte bereits einige Jahre im Voraus, dass ein Psychotherapiegesetz kommen würde, das psychotherapeutische Ausbildungen nur dann erkennen würde, wenn man diese bei einem staatlich anerkannten Ausbildungsverein durchlaufen hat.

Im Rahmen der sogenannten Übergangsbestimmungen erwarb ich deshalb auch einen damals noch weniger aufwändigen Abschluss in Verhaltenstherapie, und zwar bei der AVM Salzburg, bei ich seit Jahrzehnten als Gastdozent tätig bin.

Seit dem Jahr 1991 gilt in Österreich das Psychotherapiegesetz. Seit diesem Jahr bin ich beim Gesundheitsministerium eingetragen mit dem Abschluss von zwei Psychotherapiemethoden: Verhaltenstherapie und Systemische Familientherapie.

Aufgrund meiner beruflichen und therapeutischen Entwicklung habe ich daher im Laufe der Jahre eine integrative Sichtweise, eindeutig im Rahmen eines verhaltenstherapeutischen Grundkonzepts

Auf der Basis einer sehr breit verstandenenen Verhaltenstherapie (Kognitive Verhaltenstherapie, "Dritte Welle der Verhaltenstherapie, u.a. Akzeptanz-und-Commimtmenttherapie sowie Schematherapie) habe ich im Laufe der Jahre einen Behandlungsstil entwickelt, der neben systemischen auch humanistische und tiefenpsychologische Konzepte berücksicht.

Das ist eine zentrale Erfahrung in meiner Praxis: Fast niemand fragt nach meiner Behandlungsmethode; die meisten Hilfesuchenden kommen in der Hoffnung, dass ich ihnen aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in der Linzer Nervenklinik bei der Bewältigung bestimmter Probleme wie Ängsten, depressiven Zuständen, Belastungsreaktionen, psychosomatischen Störungen, Paar- und Familienproblemen sowie beruflichen Stresssituationen erfolgreich helfen kann. 

Wer in meine Praxis kommt, will rasch etwas ändern, wie dies im Rahmen der auf meiner Homepage dargestellten Kurzzeittherapie dagestellt wird, ohne jahrelange Psychotherapie.

Bei Bedarf ist aber auch eine Langzeitpsychotherapie möglich, was bei mir fast immer mit therapiefreien Intervallen erfolgt, wenn Phasen der Besseung eintreten.

 

Geschichte und Gegenwart der Psychotherapie in Deutschland und Österreich

Im Folgenden wende ich mich der Situation der Psychotherapie in Deutschland und Österreich zu.

Bei mehr Interesse an den angeführten Inhalten empfehle ich Ihnen mein Buch:

 

Morschitzky, H. (2007). Psychotherapie Ratgeber. Ein Wegweiser zur seelischen Gesundheit. 1. Auflage. Wien: Springer. 251 Seiten.

 

Dieses Buch informiert über alle möglichen Aspekte von Psychotherapie und bietet einen Überblick über alle in Österreich und Deutschland anerkannten Psychotherapiemethoden.

 

 

 

Die Entwicklung der Psychotherapie

Seit Jahrhunderten, in verschiedenen Kulturen in religiösem Kontext sogar seit fast drei Jahrtausenden wurde die Hypnose als erste Therapiemethode zur Behandlung seelischer Probleme eingesetzt.

Die moderne Psychotherapie hat ihre Wurzeln in Österreich: in Wien um 1900. In den ersten drei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts entwickelte der Wiener Nervenarzt Sigmund Freud die Psychoanalyse als erste systematisch aufgebaute Psychotherapiemethode.

Freud hatte seine Tätigkeit als Hypnosetherapeut begonnen und seine Methode in bewusster Abgrenzung zur damals üblichen Hypnosetherapie entwickelt, wo die Abreaktion einer psychischen Anspannung und die Suggestion unter Hypnose dominierten.

Die Psychoanalyse fand im deutschen Sprachraum bald weite Verbreitung. Doch bereits in den 1910er-Jahren machten sich Mitarbeiter Freuds, namentlich C.G. Jung und Alfred Adler, mit eigenen Methoden selbstständig.

Die oft jüdischen Psychoanalytiker flohen in den 1930er-Jahren vor den Nationalsozialisten nach England oder Amerika, weshalb die Psychoanalyse in den angelsächsischen Ländern rasch großen Einfluss gewann.

Viele Freud-Schüler entwickelten die Psychoanalyse weiter oder modifizierten sie, sodass seit den 1940er-Jahren verschiedene neoanalytische oder tiefenpsychologische Schulen entstanden.

Die tiefenpsychologisch orientierte Körpertherapie, die auf den Freud-Schüler Wilhelm Reich und seine Arbeiten in den 1930er- und 1940er-Jahren zurückgeht, gewann erst durch Reich-Schüler wie Alexander Lowen und dessen Arbeiten in den 1950er- und 1960er-Jahren zunehmend an Bedeutung, im deutschen Sprachraum gar erst seit den 1980er-Jahren.

In den 1950er-und 1960er-Jahren entwickelte sich in den USA die humanistisch orientierte Psychotherapie als große dritte Kraft und Gegenbewegung zur Dominanz der Psychoanalyse und des Behaviorismus, d.h. der lerntheoretisch fundierten psychologischen Therapie, dessen späteres „Kind“ die Verhaltenstherapie darstellte.

Neben der personzentrierten Psychotherapie von Carl Rogers und der Gestalttherapie von Fritz Perls betonten auch andere humanistisch orientierte Psychotherapeuten wie Jakob L. Moreno, Logotherapeuten wie Viktor Frankl und verschiedene Neopsychoanalytiker wie Karen Horney und Erich Fromm, dass es nicht nur darum gehe, Defizite und Störungen zu beseitigen, sondern Entwicklungsmöglichkeiten systematisch aufzubauen und die Ressourcen der Patienten zu nutzen.

Der Mensch wurde im Sinne des Humanismus und der Existenzphilosophie in seiner alltäglichen sozialen Wirklichkeit als sinnorientierte Ganzheit mit dem Ziel der Selbstverwirklichung und der Autonomie verstanden.

In den 1970er- und 1980er-Jahren wurde in Deutschland aus der „Gesprächspsychotherapie“ nach Rogers geradezu die Bezeichnung für die gesamte Branche (damals bekanntes Schlagwort: „in Gesprächstherapie gehen“).

In den 1960er-Jahren entwickelte sich die auf mehr Wissenschaftlichkeit im Bereich der Psychotherapie pochende Verhaltenstherapie in Opposition zur Psychoanalyse, doch erst in den 1970er- und 1980er-Jahren gewann sie in Deutschland und Österreich jene große Bedeutung in der Behandlung schwerer psychischer Störungen, die ihr auch heute weltweit zukommt.

Bis in die 1990er-Jahre hinein standen sich beide Methoden sehr kritisch gegenüber, gegenwärtig entwickeln immer mehr Vertreter dieser Schulen eine integrative Sichtweise.

In den 1970er- und 1980er-Jahren fand die systemische Sichtweise von Problemen und Störungen Anerkennung, die die individualistische Behandlung von Symptomen um den Aspekt der Interaktion, der sozialen Beziehungen und der sozialen Systeme ergänzte.

Ausgehend von der Kommunikationstherapie und verschiedenen Formen der Familientherapie entwickelte sich daraus neben der Psychoanalyse, den tiefenpsychologischen Schulen, den humanistischen Methoden und der Verhaltenstherapie die fünfte treibende Kraft in der Psychotherapie.

Die zunehmende Bedeutung der Psychotherapie machte eine klare gesetzliche Regelung erforderlich, doch in Deutschland und Österreich gab es jahrelang eine heftige Opposition in Form der mächtigen Ärztekammern, die um ihren Einfluss fürchteten – und gegen die Ärzte war politisch nichts zu machen!

Vor allem in Österreich, wo es den Beruf des Heilpraktikers nicht gibt, verwiesen die Ärzte darauf, nur sie könnten einen Heilberuf ausüben, nur sie könnten Kranke behandeln.

Die moderne Gesetzgebung schuf im Psychotherapiebereich in Deutschland und Österreich den nichtärztlichen Psychotherapeutenberuf, in Österreich wurde auch das Psychologen- und Akademiker-Monopol gebrochen.

In Österreich wurde Anfang, in Deutschland Ende der 1990er-Jahre nach jeweils jahrelangem Ringen der Bereich der Psychotherapie gesetzlich geregelt.

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist seither gesetzlich geschützt, die Ausbildung durch bestimmte Richtlinien vereinheitlicht.

In Österreich wurde in einem eigenen Gesetz auch der Bereich der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie geregelt, sodass hier auch die klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung rechtlich definiert ist.

In Österreich war die Gesetzgebung im Vergleich zu Deutschland um acht Jahre voraus, es gibt jedoch noch immer keine Kassenverträge für Psychotherapie.

In Deutschland wurden die berufsrechtlichen und die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen gleichzeitig in Kraft gesetzt.

In Österreich sind mittlerweile 23 Psychotherapiemethoden, in Deutschland nur die Psychoanalyse (nach Freud, Adler und Jung), die Tiefenpsychologie (d.h. eine gekürzte analytische Methode), die Verhaltenstherapie und seit 2019 auch die Systemische Therapie als „wissenschaftlich“ anerkannt.


Die Situation der Psychotherapie in Deutschland

In Deutschland dürfen drei Berufsgruppen Psychotherapie ausüben:

Ärztliche Psychotherapeuten

1967 traten die ersten Psychotherapie-Richtlinien im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.

Anerkannte ärztliche Psychotherapeuten konnten eine psychoanalytische und eine tiefenpsychologische Psychotherapie mit den Krankenkassen verrechnen.

Dies war möglich geworden, weil durch Untersuchungen die Wirksamkeit der psychoanalytischen Therapie belegt werden konnte.

Derart behandelte "neurotische" Patienten benötigten weniger Krankenhausaufenthalte als nicht behandelte neurotische Patienten oder nicht-neurotische Personen.

Als „Psychoanalyse“ galten neben der eigentlichen Psychoanalyse von Sigmund Freud auch andere Verfahren, vor allem die Analytische Psychotherapie nach C.G. Jung und die individualpsychologisch orientierte Psychotherapie nach Alfed Adler.

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wurde als gekürzte Psychoanalyse definiert, um im Kassensystem die Möglichkeit einer kürzeren Behandlungsdauer mit niedrigerer Behandlungsfrequenz und eingeschränkten Behandlungszielen zu etablieren.

Die psychodynamischen Psychotherapien wurden als „Große Psychotherapie“ bezeichnet und der „Kleinen Psychotherapie“ gegenübergestellt, die in den frühen 1970er-Jahren vor allem aus der Verhaltenstherapie und der Gesprächspsychotherapie bestand.

Diese beiden Psychotherapiemethoden wurden anfangs nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

Die Verhaltenstherapie wurde 1980 in die Leistungen der Ersatzkrankenkassen und 1986 in die Leistungen der übrigen gesetzlichen Krankenkassen einbezogen.

1987 wurde durch die Neufassung der Psychotherapie-Richtlinien die Verhaltenstherapie zum Richtlinien-Verfahren als Ergänzung der kassenärztlichen Psychotherapie.

Gesundheitspolitisch hatte dies jedoch nur geringe Auswirkungen, weil es nur sehr wenige ärztliche Verhaltenstherapeuten gab. Schließlich galt die Verhaltenstherapie als Domäne der Diplom-Psychologen.

Die Integration der Verhaltenstherapie in das Kassensystem gestaltete sich anfangs auch deshalb sehr schwierig, weil die frühe Verhaltenstherapie im Gegensatz zu heute den traditionellen Krankheitsbegriff ablehnte.

Die ärztliche Psychotherapie wurde 1992 vom Deutschen Ärztetag durch die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung neu geregelt, vor allem wurde der Facharzt für Psychotherapeutische Medizin geschaffen.

Grundsätzlich gibt es für Ärzte zwei Wege zu einer Psychotherapie-Ausbildung: die klinische Facharztweiterbildung  und die berufsbegleitende Weiterbildung.

Die Facharztausbildung erfolgt ganztägig an Kliniken. Gegenwärtig gelten nach der fünfjährigen Facharztausbildung folgende Fachärzte als ärztliche Psychotherapeuten:

Das Fachgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie „umfasst Wissen, Erfahrung und Befähigung zur Erkennung, nichtoperativen Behandlung, Prävention und Rehabilitation hirnorganischer, endogener, persönlichkeitsbedingter, neurotischer und situativ-reaktiver psychischer Krankheiten oder Störungen, einschließlich ihrer sozialen Anteile und psychosomatischen Bezüge unter Anwendung somato-, sozio- und psychotherapeutischer Verfahren“ (Weiterbildungsordnung).

Das Fachgebiet der Psychotherapeutischen Medizin „umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, die Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung psychosoziale Faktoren, deren subjektive Verarbeitung und/oder körperlich-seelische Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind“ (Weiterbildungsordnung).

Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist auf psychiatrische Psychotherapie spezialisiert, der Facharzt für Psychotherapeutische Medizin auf Psychotherapie bei psychosomatischen (aber auch neurotischen) Störungen.

Der Ausbildungsschwerpunkt liegt auf einem Hauptpsychotherapieverfahren, d.h. auf psychodynamischer oder verhaltenstherapeutischer Psychotherapie.

Darüber hinaus müssen auch in einem anderen Verfahren (Zweitverfahren) hinreichende Kenntnisse erworben werden (z.B. in Paar- und Familientherapie).

Andere Fachärzte, wie etwa für Allgemeinmedizin, Neurologie, Gynäkologie, innere Medizin u.a., werden in einem weniger aufwendigen Weg zu ärztlichen Psychotherapeuten.

Sie besuchen berufsbegleitend Fortbildungsveranstaltungen mit tiefenpsychologischem oder verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt und erhalten dann einen Zusatztitel („Psychotherapie“, „Psychoanalyse“, „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“).

Die berufsbegleitende Weiterbildung erfolgt außerhalb der Dienstzeit und außerhalb jeglicher dienstlicher Verpflichtungen in Ausbildungsinstituten, in der Regel in den Abendstunden und an Wochenenden.

Psychologische Psychotherapeuten

Diplom-Psychologen wurden erstmals 1972 durch die Einführung des Delegationsverfahrens für psychoanalytische und tiefenpsychologische Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung tätig.

Patienten konnten auf Kosten der Krankenkassen über ärztliche Zuweisung an einer psychodynamisch orientierten nichtärztlichen Psychotherapie teilnehmen.

1976 wurde das „allgemeine Delegationsverfahren“ für nichtärztliche Psychotherapie eingeführt.

1980 wurde die Verhaltenstherapie in die Leistungen der Ersatzkrankenkassen einbezogen.

1978 wurde zur rechtlichen Absicherung der nichtärztlichen Psychotherapie der erste Referentenentwurf für ein Psychotherapiegesetz vorgelegt, der mit dem österreichischen vergleichbar ist.

Dieser Versuch war von Beginn an zum Scheitern verurteilt durch die Zerstrittenheit aller betroffenen Berufsgruppen und der zahlreichen Therapieverbände.

Entscheidungen von Bundesgerichten prägten die Entwicklung in den 1980er-Jahren. Das Bundessozialgericht entschied 1982, dass die Krankenkassen die psychotherapeutische Leistung durch Diplom-Psychologen erstatten müssen, wenn keine Kassenleistung zur Verfügung steht.

1983 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Anwendung des Heilpraktikergesetzes auf Diplom-Psychologen für rechtmäßig, empfahl dem Gesetzgeber jedoch eine baldige bessere Lösung.

1988 betonte das Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit eines Psychotherapeutengesetzes.

1993 scheiterte der zweite Referentenentwurf für ein Psychotherapeutengesetz im Bundesrat, 1994 auch endgültig im Bundestag.

Der dritte Referentenentwurf durch das Bundesgesundheitsministerium erfuhr 1997 die erste Lesung im Bundestag. 

Schließlich wurde nach 20 Jahren Vorarbeit das Psychotherapeutengesetz am 12.2.1998 im Bundestag und am 6.3.1998 im Bundesrat verabschiedet; es trat mit 1.1.1999 in Kraft.

Es regelt die nichtärztliche Psychotherapie durch Diplom-Psychologen mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und gilt – im Gegensatz zu Österreich – nicht für Ärzte.

Seither gibt es zwei neue eigenverantwortlich und selbstständig arbeitende Heilberufe: den approbierten Psychologischen Psychotherapeuten, der vorher ein Psychologie-Studium abgeschlossen haben muss, und den approbierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, der nicht Psychologie, wohl aber Pädagogik oder Sozialpädagogik studiert haben muss. Letzterer behandelt Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren.

Die Begriffe „Psychotherapeutin“ und „Psychotherapeut“ sind durch das Psychotherapeutengesetz rechtlich geschützt und dürfen nur von diesbezüglich anerkannten Ärzten und Diplom-Psychologen verwendet werden. Die frühere Bezeichnung „heilpraktischer Psychotherapeut“ ist seither verboten.

In Deutschland und Österreich wird Psychotherapie aus der Sicht des Gesetzgebers als Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungen verstanden.

Der Gesetzestext betont die Krankheitswertigkeit einer Symptomatik als Voraussetzung für Kassenleistungen.

Daraus folgt: Die Krankenkassen erbringen Leistungen nur bei einer Diagnose nach dem ICD-10, dem aktuell gültigen internationalen Diagnoseschema der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Das Psychotherapeutengesetz definiert in § 1 Abs. 3 die Psychotherapie durch ihre Aufgabenstellung: Diagnose und Therapie von krankheitswertigen Störungen, die mithilfe wissenschaftlich anerkannter Psychotherapiemethoden behandelbar sind.

Als Voraussetzung dazu wird zu Beginn der Psychotherapie eine somatische Abklärung gefordert, aus der sich die Angemessenheit einer psychotherapeutischen Behandlung ergibt.

Es erfolgt eine Abgrenzung gegenüber psychologischen Behandlungen bei Problemen ohne Krankheitscharakter:

„Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.

Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen.

Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.“

Das Psychotherapeutengesetz regelt auch die Integration der neuen Berufsgruppen in das bestehende System der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.

Danach können staatlich approbierte Angehörige der beiden Berufsgruppen bei Erfüllung der im Sozialgesetzbuch V und in der Ärzte-Zulassungsverordnung vorgegebenen Voraussetzungen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt sowie Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung werden.

Nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes erstellt der „Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie“ für die zuständigen Behörden Gutachten zur Anerkennung bestimmter Psychotherapiemethoden (siehe: www.wbpsychotherapie.de).

Als wissenschaftlich werden nur jene Psychotherapieverfahren anerkannt, bei denen zumindest 4 von 8 klassischen Anwendungsbereichen bzw. zu mindestens 5 von 12 Anwendungsbereichen der Psychotherapie empirische Erfolgsnachweise vorliegen.

Damit soll garantiert werden, dass jede anerkannte Psychotherapiemethode tatsächlich für einen großen Kreis von psychischen Störungen wirksam ist.

Denn der Wirksamkeitsnachweis einer Psychotherapiemethode bei einem ganz bestimmten psychischen Störungsbild, wie etwa bei Angststörungen, sagt noch nichts darüber aus, ob dasselbe Verfahren auch bei anderen psychischen Erkrankungen, wie etwa Depressionen oder Substanzabhängigkeit, wirksam ist.

Die sehr strengen Kriterien können viele Psychotherapiemethoden nicht erfüllen, weshalb diese Verfahren auch nicht als wissenschaftlich anerkannt sind.

Die 12 Anwendungsbereiche der Psychotherapie wurden in Anlehnung an das internationale Diagnoseschema ICD-10 erstellt:

1.  Affektive Störungen (F 3)

2.  Angststörungen

3.  Belastungsstörungen (F 43)

4.  Dissoziative, Konversions- und somatoforme Störungen

5.  Essstörungen (F 50)

6.  Andere Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (F 5)

7.  Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten (F 54)

8.  Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen (F 6)

9.   Abhängigkeiten und Missbrauch (F 1, F 55)

10. Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F 2)

11. Psychische und soziale Faktoren bei Intelligenzminderung (F 7)

12.  Hirnorganische Störungen

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie listet aufgrund der vorgelegten Effizienzstudien detailliert auf, für wie viele der 12 Störungsbereiche das psychotherapeutische Verfahren als wirksam anerkannt wird. Pro Störungsbereich sollten wenigstens drei Wirksamkeitsstudien vorhanden sein.

Wenn einer Psychotherapiemethode zwar empirische Erfolgsnachweise, jedoch für weniger als 4 Störungsbereiche zuerkannt werden, wird dieses Verfahren nicht als eigenständige psychotherapeutische Ausbildungsmethode („vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten“) anerkannt, wohl aber als Zusatzverfahren.

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie betont zwei Grundsätze der Anerkennung als wissenschaftliche Psychotherapie:

  1. Der Wirksamkeitsnachweis für einen Anwendungsbereich kann in der Regel dann als gegeben gelten, wenn in mindestens drei unabhängigen, methodisch adäquaten Studien die Wirksamkeit für Störungen aus diesem Bereich nachgewiesen ist.

  2. Die Anzahl von drei erforderlichen Studien für einen einzelnen Anwendungsbereich kann teilweise reduziert werden, wenn – in der Regel ältere – methodisch adäquate Wirksamkeitsstudien ohne Angabe eines spezifischen Störungsbereichs oder mit mehreren klar definierten Störungsgruppen vorliegen. Dies gilt allerdings nur für die Anwendungsbereiche 1 bis 8 der aufgeführten Liste. Liegen in der Regel mindestens 8 solche allgemeinen, ansonsten methodisch adäquate Studien vor, kann die Wirksamkeit für einen Anwendungsbereich aus dieser Gruppe bereits dann als hinreichend nachgewiesen gelten, wenn lediglich zwei für diesen Anwendungsbereich spezifische Studien vorliegen. Die Wirksamkeit für die Anwendungsbereiche 9 bis 12 der Anwendungsbereichsliste kann lediglich durch spezielle Wirksamkeitsnachweise im Sinne von 1. nachgewiesen werden.

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie empfahl den zuständigen Landesbehörden im Erwachsenenbereich die Beachtung folgender zwei Grundsätze zur Anerkennung von psychotherapeutischen Ausbildungsstätten:

„Grundsätzlich sollten alle 12 Anwendungsbereiche in der Ausbildung berücksichtigt werden. Übergangsweise wird für die Anerkennung von Ausbildungsstätten vorgeschlagen:

  1. Nur solche Therapieverfahren, die für mindestens fünf Anwendungsbereiche der Psychotherapie (1 bis 12 der Anwendungsbereichsliste) oder mindestens vier der „klassischen“ Anwendungsbereiche (1 bis 8) als wissenschaftlich anerkannt gelten können, sollen als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten entsprechend § 1 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten zugelassen werden.

  2. Therapieverfahren, die für eine geringere Anzahl von Anwendungsbereichen, als unter 1. genannt, als wissenschaftlich anerkannt gelten können, können im Rahmen der vertieften Ausbildung als Zusatzverfahren gelehrt werden.“

Der Verhaltenstherapie und der Psychodynamischen Psychotherapie wurde der umfangreichste Wirkungsnachweis zugestanden, in ausreichendem Ausmaß auch der Gesprächspsychotherapie.

Die Verhaltenstherapie und die psychoanalytisch begründeten Methoden, die bereits vor dem Psychotherapeutengesetz vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen als psychotherapeutische Verfahren anerkannt waren, unterlagen nicht der kritischen Prüfung durch eine Landesbehörde oder der gutachterlichen Stellungnahme des Wissenschaftliches Beirates Psychotherapie.

Der Wissenschaftliche Beirat hielt es jedoch im Sinne einer prinzipiellen Gleichbehandlung aller Psychotherapiemethoden für notwendig, auch diese Verfahren auf ihre wissenschaftlich erwiesene Wirksamkeit zu prüfen.

Bei der Prüfung wurde nicht zwischen psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Verfahren unterschieden, vielmehr wurden beide Methoden unter dem Oberbegriff der Psychodynamischen Psychotherapie zusammengefasst.

Dabei wurden keine Langzeitbehandlungen (mehr als 100 Stunden) berücksichtigt, weil diese Behandlungsform besondere Forschungsfragen aufwerfen würde.

Angesichts der strengen Effizienzkriterien des Wissenschaftlichen Beirates ist es zweifelhaft, ob die Psychoanalyse in der Langzeitform die wissenschaftliche Prüfung tatsächlich positiv bestehen würde. Damit wurde mit zweierlei Maß gemessen!

Die Kritiker des deutschen Psychotherapeutengesetzes werfen Ärzten und Diplom-Psychologen bzw. Psychoanalytikern und Verhaltenstherapeuten vor, sich die Macht im Psycho-Bereich zu teilen, begünstigt durch das Interesse der Krankenkassen, wegen der befürchteten Kostenexplosion möglichst wenig Psychotherapiemethoden als Heilbehandlung zuzulassen.

Die Anerkennung von nur drei Richtlinienverfahren ist nach Auffassung vieler Fachleute keineswegs allein durch den Verweis auf deren Wissenschaftlichkeit begründbar.

Auch andere Psychotherapiemethoden seien wirksam, doch hätten diese aufgrund der Art der Effizienzprüfung des Wissenschaftlichen Beirates keine Chance auf Anerkennung.

Die Krankenkassen und die Gutachter, die großteils aus dem Bereich der Psychoanalyse und der Verhaltenstherapie stammen, würden aus Kosten- und Konkurrenzgründen sowie aufgrund der einseitigen Orientierung an empirischen Effizienzstudien und der Missachtung von Fallstudien keine anderen Psychotherapieschulen im Kassenraum hochkommen lassen.

Das Sparprogramm auf dem Gesundheitssektor dürfe nicht weiter dazu führen, den Begriff der Wissenschaftlichkeit aus Kostengründen auf einen ganz kleinen Kreis von Richtlinienverfahren einzuengen und andere wirksame Psychotherapiemethoden der psychisch leidenden Bevölkerung vorzuenthalten.

Die Ausbildung in einem Richtlinienverfahren erfolgt aufgrund der Vorgaben durch das Psychotherapeutengesetz in Vollzeitform über drei Jahre, in Teilzeitform über mindestens fünf Jahre an Hochschulen oder anderen Einrichtungen, die als Ausbildungsstätten staatlich anerkannt sind.

Heilpraktiker

Interessierte, die keine bestimmte Berufsvorbildung aufweisen und keine vorgeschriebene Ausbildung absolvieren müssen, erhalten nach dem Heilpraktikergesetz durch eine Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt den „kleinen Heilpraktikerschein“, der eine eingeschränkte seelische Behandlungsbefugnis beinhaltet.

Die Erlaubniserteilung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ berechtigt zur Errichtung einer „Praxis für Psychotherapie“. Dies sagt nichts über eine fundierte Psychotherapieausbildung und eine ausreichende fachliche Kompetenz aus.

Dies ist ein sehr problematischer Umstand im deutschen Gesundheitssystem: Heilpraktiker mit psychotherapeutischer Behandlungsberechtigung müssen weder eine Ausbildung an einer Heilpraktikerschule noch eine Weiterbildung an einem psychotherapeutischen Institut absolvieren.

Viele Psychotherapie-Bedürftige wissen nichts von den feinen, aber entscheidenden Unterschieden zwischen der „Praxis für Psychotherapie“ eines Heilpraktikers und der Psychotherapie bei einem Ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten.

Alle Patienten, die bei einem Heilpraktiker eine „Psychotherapie“ machen möchten, sollten sich genauestens erkundigen, was ihnen dort geboten wird.

Verschiedene Heilpraktiker für Psychotherapie gehen nicht psychotherapeutisch im engeren Sinn des Wortes vor, sondern arbeiten mit „energetischen“, kosmobiologischen oder spirituellen Methoden, die im Rahmen des kleinen Heilpraktikerscheins durchaus eingesetzt werden dürfen.

Personen ohne ärztliche oder psychologische Ausbildung bzw. mit einer anderen als einer psychodynamischen oder verhaltenstherapeutischen Psychotherapiemethode können in Deutschland über den Heilpraktiker-Status rechtlich einwandfrei Psychotherapie in freier Praxis ausüben („Psychotherapie/HPG“) (HPG = Heilpraktikergesetz).

Sie können nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen, wohl aber mit einigen privaten Kassen.

Therapeuten mit einer Nicht-Richtlinien-Psychotherapie, wie etwa einer Systemischen Therapie oder einer Gestalttherapie, die zur rechtlichen Absicherung ihrer Tätigkeit in der freien Praxis die Heilpraktiker-Befugnis annehmen müssen, sind dagegen hoch qualifizierte Fachleute.

Für eine freiberufliche Tätigkeit im Bereich der psychosozialen Beratung sind keinerlei Voraussetzungen erforderlich.

Es handelt sich um ein freies Gewerbe, wie früher in Österreich.

2004 gründeten insgesamt 27 Fach- und Berufsverbände aus der Beratungsbranche mit der Deutschen Gesellschaft für Beratung einen neuen Dachverband mit dem Ziel, das Berufsbild der Beratung zu verbessern und eine übergreifende Qualitätssicherung der Beratung zu garantieren.

Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, mit denen jene Psychotherapeuten abrechnen können, die

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten bei folgenden drei Richtlinienverfahren:

Fazit: Krankenkassenleistungen erfolgen nur bei einer ärztlichen und einer psychologischen Psychotherapie – und hier wiederum nur bei einer psychodynamisch und einer verhaltenstherapeutisch orientierten Therapie. Übende Verfahren (Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung) sowie suggestive Verfahren (Hypnotherapie) werden beim Einsatz im Rahmen eines Richtlinienverfahrens ebenfalls finanziert.

Zusätzlich werden auch die Kosten für diagnostische Leistungen (bis zu drei psychologische Tests und Fragebögen) im Rahmen der Therapie übernommen.

Jede Psychotherapie, die kein Richtlinienverfahren darstellt, ist zur Gänze privat zu finanzieren.   

Welche Psychotherapiemethode sozialrechtlich zugelassen wird, bestimmt der so genannte „Gemeinsame Bundesausschuss“, ein öffentlich-rechtliches Selbstverwaltungsgremium der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen.

Jeder Patient kann sich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung direkt an jeden Kassenpsychotherapeuten wenden. Psychologische Psychotherapeuten können – im Gegensatz zum Delegationsverfahren vor 1999 – ohne ärztliche Überweisung aufgesucht werden.

Eine Überweisung durch den Hausarzt erspart jedoch die Praxisgebühr beim Psychotherapeuten, die sonst jedes Quartal zu bezahlen ist.

Die ersten fünf Termine (bei der Psychoanalyse die ersten acht Termine) gelten als so genannte probatorische Sitzungen vor der eigentlichen Psychotherapie; sie erfolgen „auf Probe“ zum gegenseitigen Kennenlernen.

In dieser Zeit überprüft der Patient, ob der gewählte Psychotherapeut tatsächlich der für ihn richtige ist, und auch der Therapeut klärt, ob er einen emotionalen Zugang zum Patienten herstellen und dessen Gesundung fördern kann.

Beide Partner müssen für sich selbst letztlich zwei Fragen beantworten: Stimmt die „Chemie“ und besteht die nötige therapeutische Kompetenz?

Der Versicherte muss vor Behandlungsbeginn, spätestens jedoch nach den probatorischen Sitzungen, bei seiner Krankenkasse anhand eines bestimmten Formulars, das beim Psychotherapeuten erhältlich ist, die Kostenübernahme der Psychotherapie beantragen. Dieses Formblatt entbindet den Psychotherapeuten auch von seiner Schweigepflicht.

Der Psychotherapeut macht ergänzende Angaben (z. B. zur Behandlungsform und zum Leistungsumfang) und füllt ein Formblatt mit dem Diagnose-Code nach dem internationalen Diagnoseschema ICD-10 aus.

Der Psychotherapeut muss einen anonymisierten Bericht für die Krankenkasse (genauer für den Krankenkassen-Gutachter) erstellen, in dem er die Therapie als sinnvoll und notwendig erläutert.

Der Bericht erfolgt nach einem bestimmten Schema und umfasst etwa zwei Seiten. Aus österreichischer Sicht handelt es sich dabei um einen relativ aufwändigen und ausführlichen Bericht. Ein Teil der Psychotherapeuten bespricht den Bericht mit ihren Patienten, um die Transparenz bezüglich dessen zu verbessern, was an den Gutachter weitergegeben wird.

Psychologische Psychotherapeuten müssen darüber hinaus von einem Kassenarzt einen Konsiliarbericht anfordern und dem Psychotherapie-Antrag beilegen.

Darin beschreibt der Arzt nochmals kurz die Art der Störung und schließt körperliche Ursachen dafür aus. Der Konsiliarbericht dient der organischen Abklärung und nicht der Erstellung eines Codes für eine psychische Störung.

Das Antragsformular des Patienten, das Diagnose-Code-Formular des Therapeuten, der anonymisierte Konsiliarbericht und der in einem verschlossenen Kuvert befindliche anonymisierte Bericht des Psychotherapeuten werden an die Krankenkasse geschickt.

Die Krankenkasse weiß nur, dass ein bestimmter Versicherter aufgrund einer bestimmten Diagnose bei einem bestimmten Psychotherapeuten in Therapie ist.

Die Anonymität des Patienten, d.h. der Schutz seiner persönlichen Daten gegenüber der Krankenkasse, wird durch ein relativ kompliziertes Vorgehen abgesichert.

Das verschlossene Kuvert mit dem Bericht des Psychotherapeuten enthält eine Chiffre mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und des Geburtsdatums.

Der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse notiert die verschlüsselte Kennnummer und schickt das Kuvert mit dem Bericht des Therapeuten ungeöffnet an einen externen Gutachter weiter, der für die Krankenkasse die Therapie bewilligt oder ablehnt.

Der Gutachter kennt die Identität des Patienten nicht, um unbeeinflusst urteilen zu können.

Die Gutachter werden von der Kassenärztlichen Vereinigung ernannt und von den Krankenkassen bezahlt. Als Gutachter fungieren Psychotherapeuten mit Ausbildung in einem Richtlinienverfahren.

Das Gutachten ist innerhalb von zwei Wochen zu erstellen. Der Zeitraum von der Antragstellung bis zur Bewilligung sollte nicht länger als vier Wochen sein.

In der manchmal jedoch mehrere Monate dauernden Wartezeit auf die Therapiegenehmigung darf der Psychotherapeut dem Patienten keine privat finanzierten Therapiestunden anbieten, weil eine Mischfinanzierung von privaten und Kassenleistungen nicht erlaubt ist.

Grundsätzlich gilt: Für Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, darf der Psychotherapeut keine Zuzahlung verlangen; er darf dem Patienten jedoch eine privat finanzierte Therapie anbieten.

Bei Vorliegen einer psychischen Störung nach dem ICD-10 wird der Erstantrag fast immer bewilligt, sofern der ärztliche Konsiliarbericht keine Einwände dagegen erhebt.

Bei Ablehnung der Kostenübernahme kann der Versicherte im Rahmen einer bestimmten Frist (gewöhnlich sechs Monate, grundsätzlich ein Jahr) Widerspruch anmelden. Die Krankenkasse bestellt daraufhin einen Obergutachter, der eine neuerliche Prüfung vornimmt.

Im Rahmen des Gutachtenverfahrens kann der Versicherte den Antrag auf persönliche Anhörung stellen.

Bei neuerlicher Ablehnung steht die kostenfreie Klage beim Sozialgericht offen; dabei kann die sachkundige Unterstützung vonseiten der unabhängigen Verbrauerberatung oder der Verbraucherzentralen hilfreich sein.

Bei jedem Antrag auf Therapieverlängerung ist ein neuerlicher Bericht an den Gutachter erforderlich. Erfahrene, bereits länger tätige Psychotherapeuten werden nach mindestens 35 Berichten an den Gutachter von der Gutachtenpflicht für Kurzzeittherapien befreit.

Bei Langzeittherapien und Verlängerungen von Therapien muss dagegen immer ein Gutachten erstellt werden.

Der Psychotherapeut erhält eine schriftliche Begründung der Begutachtung, die Krankenkasse dagegen nur die Information über Zustimmung oder Ablehnung durch den Gutachter.

Im Laufe der Therapie ist ein Therapeutenwechsel möglich, muss aber gut begründet werden. Dies erfordert wiederum ein Gutachten, auch wenn von der vorherigen Psychotherapie noch Stunden offen sind.

Die Diagnose stellt ein wichtiges Kriterium für eine Kurz- oder Langzeittherapie dar.

Der Psychotherapeut kann bei einer Störung, die eher eine Langzeittherapie erfordert (z.B. bei einer Zwangsstörung), vorerst auch nur den weniger aufwändigen Antrag auf eine Kurzzeittherapie stellen.

Bei einer Verhaltenstherapie oder einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie beantragt der Psychotherapeut zunächst meist eine Kurzzeittherapie im Ausmaß von 25 Stunden.

Danach ist eine Verlängerung um 20 weitere Sitzungen möglich. Die Psychotherapie kann auf diese Weise schrittweise bis zur jeweils gültigen Höchstgrenze ausgedehnt werden.

Die Normaltherapie umfasst bei der Verhaltenstherapie 45 Stunden, bei der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie 50 Stunden.

Als „Besonderer Fall“ gilt eine Verhaltenstherapie bis zu 60 Stunden und eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 80 Stunden.

Eine Langzeittherapie umfasst bei einer Verhaltenstherapie insgesamt 80 Stunden und bei einer Tiefenpsychologisch fundierten Therapie insgesamt 100 Stunden.

Eine darüber hinaus gehende Psychotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr finanziert.

Eine Psychoanalyse ist nur als Langzeittherapie möglich. Die Normaltherapie umfasst 160 Stunden, ein „Besonderer Fall“ 240 Stunden, die Höchstgrenze ist mit 300 Stunden limitiert.

Eine Einzelpsychotherapiestunde dauert 50 Minuten. In bestimmten Fällen, wie etwa bei einer verhaltenstherapeutischen Konfrontationstherapie, können auch 2-3 Therapiestunden hintereinander stattfinden.

Die Verhaltenstherapie ist mit oft nur 25-45 Stunden die kürzeste Richtlinien-Psychotherapie.

Für Gruppentherapien (meist eine Doppelstunde mit etwa acht Patienten) gelten dieselben Regeln wie bei der Einzelpsychotherapie.

Je nach Therapiemethode sind dafür bis zu 25 Stunden Kurzzeittherapie bzw. bis zu 80 Stunden Langzeittherapie möglich.

Wegen des relativ aufwändigen Antragsverfahrens bei gleichzeitig eher schlechter Bezahlung werden in der freien Praxis kaum Gruppentherapien auf der Basis von Richtlinienverfahren angeboten.

Wer in absehbarer Zeit trotz Dringlichkeit keinen Therapieplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten bekommt oder in zu großer Entfernung zu einem Kassentherapeuten wohnt, erhält – allerdings nur bei vorheriger Antragstellung – gemäß § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V die Therapiekosten bei einem Nicht-Richtlinientherapeuten oder bei einem sozialrechtlich noch nicht zugelassenen Richtlinientherapeuten ersetzt.

Seit dem Psychotherapeutengesetz wird diese Bestimmung jedoch sehr restriktiv gehandhabt.

Nicht-Richtlinienverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen oft ungewollt indirekt finanziert, und zwar dann, wenn anerkannte Psychotherapeuten diese im Rahmen einer Verhaltenstherapie oder einer tiefenpsychologischen Therapie einsetzen.

Schließlich haben manche Psychotherapeuten zwei Psychotherapie-Ausbildungen abgeschlossen, eine Richtlinien-Psychotherapie und eine Nicht-Richtlinien-Psychotherapie.

Es ist bekannt, dass erfahrene Therapeuten eher integrativ vorgehen als Anfänger, die gerade eine Methode erlernt haben.

Wenn ein Psychotherapeut jedoch grundsätzlich eine Nicht-Richtlinien-Psychotherapie, wie etwa eine Gestalttherapie, durchführt, diese aber als Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie abrechnet, stellt dies einen Betrug der Krankenkasse dar – und auch einen Betrug der oft unkundigen Patienten.

Bei privaten Versicherungen muss jeder Versicherte genau überprüfen, ob und wie viel für Psychotherapie bezahlt wird.

Verhandlungen mit der jeweiligen privaten Versicherung können im Einzelfall erfolgreich sein.

Eine Psychotherapie sollte jedenfalls erst nach schriftlicher Zusage durch die jeweilige private Versicherung erfolgen. Während manche Privatversicherungen auch eine Nicht-Richtlinien-Psychotherapie bei einem Heilpraktiker bezahlen, schränken andere Privatversicherungen den Kreis der Psychotherapeuten und die Behandlungsdauer extrem ein.

In der Regel sind Privatversicherungen im Bereich der Psychotherapie nicht innovativer, sondern bieten meist sogar einen geringeren Leistungsumfang als die gesetzlichen Krankenversicherungen an.

Patienten, die eine andere als eine Richtlinien-Psychotherapie, wie etwa eine Systemische Therapie, eine Gesprächspsychotherapie oder eine Gestalttherapie, absolvieren möchten und sich eine frei finanzierte Psychotherapie bei einem Heilpraktiker mit entsprechender Psychotherapie-Ausbildung nicht leisten können, finden oft gute Angebote in öffentlichen Beratungsstellen, wo neben Diplom-Psychologen auch andere Berufsgruppen, wie etwa Pädagogen und Sozialarbeiter, tätig sind.

Diese Fachleute führen – ebenso wie Heilpraktiker mit Psychotherapie-Ausbildung in freier Praxis – zwar Psychotherapien durch, dürfen sich jedoch nicht „Psychotherapeut“ nennen – eine aus österreichischer Sicht undenkbare Lösung. Psychotherapien in öffentlichen Einrichtungen sind qualitativ nicht schlechter als jene in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass sich ärztliche Psychotherapeuten weniger Zeit für ihre Patienten nehmen als psychologische Psychotherapeuten.

Wenn Patienten diesbezüglich unzufrieden sind, sollten sie eine Therapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten erwägen.

Es ist weiters relativ häufig der Fall, dass ein psychologischer Kassenpsychotherapeut eine mehrmonatige Wartezeit für einen Therapieplatz in Aussicht stellt, bei privat finanzierter Therapie jedoch plötzlich innerhalb von zwei Wochen einen Ersttermin anbieten kann.

 

Die Situation der Psychotherapie in Österreich

Das österreichische Psychotherapiegesetz

Psychotherapie galt in Österreich bis zum Psychotherapiegesetz als Teil der ärztlichen Heilkunde und war damit den Ärzten vorbehalten.

Jede Form von Therapie war an die ärztliche Tätigkeit gebunden, sodass nichtärztliche Psychotherapie als Kurpfuscherei galt.

Nichtärztliche Psychotherapeuten mussten, da es in Österreich den Beruf des Heilpraktikers nicht gibt, ihre Tätigkeit offiziell „Beratung“ nennen und als freies Gewerbe ohne spezielle Voraussetzungen anmelden.

Nach jahrelangen Vorarbeiten wurde 1990 in Österreich das Psychotherapiegesetz beschlossen, das weltweit zu den ersten seiner Art zählt.

Es kam in einer ganz bestimmten politischen Konstellation zustande. Das als sehr liberal bekannte Gesetz wurde unter einem sozialdemokratischen Gesundheitsminister erstellt – gegen den Protest der Ärzteschaft.

Auch viele Psychologen hatten damals keine Freude damit, weil der Psychotherapeuten-Beruf nicht an ein Medizin- oder Psychologie-Studium, ja nicht einmal an eine akademische Vorbildung gebunden.

Das Psychotherapiegesetz regelt seit 1991 die Ausbildung und die Berufsberechtigung im Bereich der Psychotherapie.

Die Ausbildung muss in einer staatlich anerkannten propädeutischen und fachspezifischen Ausbildungseinrichtung erfolgen.

Die fachspezifische Ausbildung dauert mindestens drei Jahre, die propädeutische, d.h. die Phase vor der fachspezifischen Ausbildung, bis zu zwei Jahre, jedenfalls unterschiedlich lange, je nach Vorbildung.

Das österreichische Psychotherapiegesetz unterscheidet sich bezüglich der Zugangsvoraussetzungen wesentlich vom deutschen Psychotherapeutengesetz.

In Österreich können auch andere akademische Berufsgruppen (namentlich Pädagogen, Theologen, Absolventen eines Lehramts für höhere Schulen oder eines Studiums der Philosophie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft) sowie nichtakademische Berufsgruppen mit Matura/Abitur (namentlich Lehrer, Sozialarbeiter, Musiktherapeuten, medizinisch-technische Assistentenberufe), aber auch Personen ohne Matura/Abitur (namentlich das Krankenpflegepersonal und Sanitätshilfsdienste) eine Psychotherapie-Ausbildung absolvieren.

Ohne die im Gesetz angeführten Voraussetzungen einer bestimmten schulischen und beruflichen Ausbildung können andere qualifizierte Personen zur Psychotherapie-Ausbildung dann zugelassen werden, wenn ihnen zwei Gutachten die besondere Eignung zum Psychotherapeutenberuf bestätigen.

Das Psychotherapiegesetz gilt für alle Berufsgruppen, inklusive der Ärzte. Den Titel „Psychotherapeut“ und „Psychotherapeutin“ darf nur führen, wer eine Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz absolviert hat.

Das Psychotherapiegesetz bietet in § 1 Abs. 1 eine umfassende und präzise Beschreibung von Psychotherapie in Form eines einzigen Satzes:

„Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.“

Das österreichische Psychotherapiegesetz weist – im Gegensatz zum deutschen – neben der Krankenbehandlung auch auf die Förderung der Reifung, Entwicklung und Gesundheit der Behandelten hin und vertritt damit ein umfassendes und ganzheitlich orientiertes Behandlungskonzept von seelischen Störungen.

Das Psychotherapiegesetz und das Psychologengesetz hatten Folgewirkungen: Wer seither in Österreich freiberuflich psychosozial tätig sein möchte, jedoch kein Arzt, kein Psychotherapeut und auch kein Klinischer oder Gesundheitspsychologe ist, muss ein Gewerbe als Lebens- und Sozialberater anmelden.

1989 wurde aus dem freien Gewerbe Lebensberatung das „konzessionierte“ Gewerbe Lebens- und Sozialberatung, später – mit den Reformen der Gewerbeordnung – entstand ein „gebundenes bewilligungspflichtiges“ Gewerbe, seit 2002 besteht ein „reglementiertes“ Gewerbe.

Die Ausbildung ist durch die Lebens- und Sozialberatungsverordnung geregelt.

Dieses Gewerbe umfasst – da Klinische Psychologen nur einen Titel- und keinen Tätigkeitsschutz haben – alle Formen der psychologischen Beratung gesunder Personen (inklusive Supervision und Coaching).

Durch die erfolgten Reglementierungen grenzen sich seriöse Berater von unseriösen (esoterischen, energetischen, kosmobiologischen) Beratern ab.

Staatliche Anerkennung einer großen Anzahl von Psychotherapiemethoden

Nach § 21 ist der Psychotherapiebeirat zuständig zur Beratung der Behörden hinsichtlich aller grundsätzlichen Fragen der Psychotherapie sowie zur Erstattung aller möglichen Gutachten, wie etwa zur Anerkennung von psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen oder zur Anerkennung von Psychotherapeuten.

Der Psychotherapiebeirat hat bisher 23 Psychotherapiemethoden als wissenschaftlich anerkannt.

Alle anerkannten Psychotherapiemethoden wurden vom Psychotherapiebeirat nach vier Orientierungen geordnet und in alphabetischer Reihenfolge mit den offiziellen Bezeichnungen dargestellt.           

Dabei zeigen sich einige Besonderheiten:

Die folgende Einteilung bietet trotz ihrer Vereinfachungen einen guten Überblick über die in Österreich anerkannten 23 Psychotherapiemethoden:

1.   Tiefenpsychologisch-psychodynamische Orientierung (Schwerpunkte: Unbewusstes, Übertragung/Gegenübertragung)

Psychoanalytische Methoden

Tiefenpsychologisch fundierte Methoden

 2.    Humanistisch-existenzielle Orientierung (Schwerpunkte: Grundlagen im Sinne der Existenzphilosophie und Humanistischen Psychologie)

3.  Systemische Orientierung (Schwerpunkte: Systemtheorien, Konstruktivismus)

4.  Verhaltenstherapeutische Orientierung (Schwerpunkt: Empirische [Verhaltens-]Psychologie)

Eine wissenschaftliche Psychotherapiemethode muss zwei Kriterien erfüllen: Kriterien der Methodenspezifität und Kriterien der Ausbildungseinrichtung.  

Kriterien einer methodenspezifischen Ausrichtung

Zur Anerkennung als Psychotherapiemethode sind zwei methodenspezifische Kriterien erforderlich (erläutert in den ministeriellen Anerkennungsrichtlinien):

1. Eine bestimmte methodenspezifische Ausrichtung („Psychotherapieschule“):

2. Eine wissenschaftlich-psychotherapeutische Theorie menschlichen Handelns:

eigenständige methodenspezifische Theorieentwicklung:

-   Publikationen zur Spezifität der Psychotherapiemethode und der Arbeit mit Patienten;

-   Dokumentation der Methode (Fallstudien, Transskripte u.a.);

-   Anwendung und Anwendbarkeit bei unterschiedlichen Patienten- und Diagnosegruppen.

3. Publikation und Diskussion der Psychotherapiemethode in der Fachliteratur:

Kriterien einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung

1.  Minimalanforderungen:

 2.  Ausbildungscurriculum mit bestimmten Anforderungen:

Zusammenfassend werden die zentralen Unterschiede von „Wissenschaftlichkeit“ in Deutschland und Österreich nochmals hervorgehoben.

In Deutschland gilt eine Psychotherapiemethode erst dann als wissenschaftlich, wenn mindestens drei empirische Studien nach sehr hohen Qualitätsstandards zu 4 von 8 bzw. zu 5 von 12 ICD-10-Diagnose-Bereichen vorliegen.

In Österreich wird zwar auch auf Wissenschaftlichkeit geachtet, diese jedoch nicht so definiert, dass damit eine bestimmte Zahl von Studien zu einer bestimmten Zahl von unterschiedlichen psychischen Störungen vorliegen muss; es werden vor allem auch veröffentlichte und nachvollziehbare Fallstudien als Beleg anerkannt.

Die deutschen Kriterien von Wissenschaftlichkeit gelten zudem nicht für eine Langzeit-Psychoanalyse.

Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung

Psychotherapie ist in Österreich seit der 50. ASVG-Novelle (§ 135), d.h. seit 1991, der ärztlichen Hilfeleistung gleichgestellt und damit eine Pflichtleistung der Krankenkassen.

Zur Finanzierung wird seit 1992 von jedem Versicherten der Betrag von 0,6 % der Sozialversicherungsbemessungsgrundlage eingehoben.

Dennoch gibt es aufgrund von zweimal gescheiterten Kassenvertragsverhandlungen bislang keine für ganz Österreich gültige Regelung einer Psychotherapie auf Krankenschein.

Aufgrund der finanziellen Probleme der Krankenkassen ist wohl auch in den nächsten Jahren mit keinem so genannten Gesamtvertrag für Psychotherapie zu rechnen.

Die Krankenkassen stopfen mit den eingehobenen Beiträgen für Psychotherapie die Löcher in anderen Bereichen des Medizinsystems.

Die meisten Krankenkassen gewährten bis 2018 einen seit 1992 gleich gebliebenen (!) freiwilligen Kostenzuschuss von € 21,80 (seinerzeit S 300,00) pro Stunde.

Seit Herbst 2018 werden von den Gebietskrankenkassen € 28,00 Kostenzuschuss bezahlt. Einige kleinere Krankenkassen zahlen einen höheren Zuschuss. Die ersten 10 Stunden sind antragsfrei.

Nach der 10. Stunde wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn der Versicherte vorher einen Antrag auf eine Therapieverlängerung bei seiner Krankenkasse gestellt hat. Rechtlich gesehen sucht der Versicherte um eine Therapieverlängerung an und nicht der Psychotherapeut.

Dazu gibt es bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein Antragsformular, das auch bei vielen Psychotherapeuten erhältlich ist.

Der jeweilige Psychotherapeut muss einige relativ allgemeine Fragen beantworten, die nichts mit Therapieinhalten zu tun haben.

Spezielle Berichte wie in Deutschland werden von den Psychotherapeuten nicht verlangt.

Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich eine rasche Antragserledigung (am besten vor der 4. Stunde).

Die Krankenkassen genehmigen die weitere Psychotherapie in der Regel problemlos.

Es können bei der ÖGK maximal 50 weitere Stunden beantragt werden, danach wiederum Stunden in derselben Höhe usw. Die Genehmigung erfolgt durch die Chefärzte der ÖGK.

Bei manchen kleineren Krankenkassen gelten andere Bestimmungen.

Psychotherapeuten können direkt aufgesucht werden, ohne ärztliche Überweisung.

Kassenleistungen erfolgen jedoch nur dann zu, wenn vor Beginn der Psychotherapie (vor der zweiten Stunde) die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung (Ausschluss einer organischen Ursache der therapiebedürftigen Störung) eingeholt wird, die später zusammen mit der Honorarnote und dem Zahlungsbeleg an die Krankenkasse einzusenden ist.

Der Kostenzuschuss wird für jede der 23 anerkannten Psychotherapiemethoden gewährt sowie auch für jeden nach dem Psychotherapiegesetz anerkannten Psychotherapeuten ohne weitere Behandlungsqualifikation.

Ein Therapeutenwechsel ist möglich, muss jedoch meist gemeldet werden anhand desselben Formulars, mit dem auch die Therapieverlängerung beantragt wird.

In der Mehrheit der Bundesländer gibt es unterschiedliche regionale Lösungen, um wenigstens den ärmeren Bevölkerungsschichten eine gewisse psychotherapeutische Grundversorgung anbieten zu können.

Dabei arbeitet vor allem die Östererreichische Gesundheitskasse (ÖGK), bei der drei Viertel der Österreicher versichert sind, mit regionalen Vereinen zusammen, die wiederum mit einer bestimmten Anzahl von Psychotherapeuten zusammenarbeiten.

Es bestehen keine Einzelverträge mit verschiedenen Psychotherapeuten auf der Basis eines Gesamtvertrags für Psychotherapie.

Diese Konstruktionen stellen eine klare Umgehung der Bestimmungen dar, die laut ASVG gesetzlich zur psychotherapeutischen Versorgung im ambulanten Bereich vorgesehen sind.

Sie beruhen nicht auf einer Vertragspartnerschaft zwischen den Krankenkassen und der offiziellen Interessenvertretung der Psychotherapeuten (ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie).

Diese Teillösungen sind unter Psychotherapeuten vor allem auch deswegen heftig umstritten, weil die Gefahr besteht, dass aus den gut gemeinten Notlösungen ein inakzeptabler Dauerzustand wird, der dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) widerspricht.

Es besteht auch eine Ungleichstellung der Versicherten der Gebietskrankenkassen: Eine sehr kleine Gruppe kommt in den Genuss einer kostenlosen Psychotherapie, während die anderen aufgrund des geringen Kassenzuschusses von € 28,00 einen hohen Selbstbehalt zu tragen haben.

Die Krankenkassen sprechen oft irreführend von einer (nicht wirklich für alle Versicherten gegebenen) „Psychotherapie auf Krankenschein“ und sparen dabei auf Kosten des Großteils ihrer Psychotherapiebedürftigen.

Laut einer Studie des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen (ÖBIG) sind 2,1 % bis 5 % der Bevölkerung psychotherapiebedürftig und psychotherapiemotiviert.

Im Vergleich zu Deutschland haben die Krankenkassen im Falle eines Gesamtvertrags für Psychotherapie in Österreich das Problem, dass sie nicht nur die Kassenpsychotherapeuten finanzieren müssen, sondern auch die so genannten „Wahlpsychotherapeuten“, wenn diese dasselbe Anforderungsprofil wie die Kassenpsychotherapeuten erfüllen.

Das System der Wahlärzte und der Wahlpsychotherapeuten, deren Patienten den jeweiligen Kassensatz (minus 20 % Abzug) refundiert erhalten, ist in Deutschland unbekannt.

Ohne das Problem der Wahltherapeuten gäbe es in Österreich wohl schon längst Kassenverträge.

In der 1. Hälfte der 1990er-Jahre scheiterten die Kassenvertragsverhandlungen am Widerstand der Psychotherapeuten. Von den 550 in Österreich vorgesehenen Psychotherapie-Kassenstellen hätte nicht einmal die Hälfte davon sofort (wie dies gewünscht wurde) besetzt werden können. Den Psychotherapeuten waren die Bedingungen insgesamt zu schlecht, vor allem der Stundentarif zu gering (S 550,00, d.h. € 40,00) und die inhaltlichen Restriktionen inakzeptabel (im Vergleich zu den Anforderungen im zweiten Kassenvertragsentwurf waren diese rückblickend gesehen jedoch gar nicht so hoch).

Im April 2000 scheiterte der ausformulierte Gesamtvertrag für Psychotherapie zwischen dem ÖBVP (Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie) und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger Österreichs am Widerstand einiger Krankenkassen. Vier Krankenkassen (Bundesbeamtenkrankenkasse, Bauernkrankenkasse, Tiroler und Vorarlberger Gebieteskrankenkasse) waren dagegen, alle anderen dafür. Wenn nur zwei dieser vier "schwarzen" Krankenkassen zugestimmt hätten, gäbe es jetzt in Österreich eine Psychotherapie auf Krankenschein. Die Tiroler und die Vorarlberger Gebietskrankenkasse bevorzugten eigenständige Lösungen, der Bauernkrankenkasse schien der Aufwand nicht finanzierbar.

Innerhalb des Psychotherapeutenverbandes war nach langen Diskussionen nur ganz knapp die nötige Zweidrittelmehrheit für den Psychotherapie-Gesamtvertrag erreicht worden.

Zahlreiche Psychotherapeuten waren kritisch eingestellt, vor allem wegen der über das Psychotherapiegesetz hinausgehenden Anforderungen an Kassen- und Wahlpsychotherapeuten, die dazu geführt hätten, dass die Patienten zahlreicher Psychotherapeuten, die diese Zusatzbedingungen nicht erfüllt hätten, keinen Kostenersatz von den Krankenkassen erhalten hätten.

Daneben erschien der angebotene Stundentarif von S 650,00, d.h. € 47,30, vielen Psychotherapeuten zu gering.

Die zusätzlichen Anforderungen, vor allem mehr klinische Erfahrung der Kassen- und Wahlpsychotherapeuten, sollten vordergründig zwar der Qualitätssicherung dienen, waren insgeheim aber auch als Mittel zur Verminderung der Zahl der zu finanzierenden Psychotherapeuten gedacht, um die Kosten für Psychotherapie leichter begrenzen zu können.

Es besteht in Österreich aufgrund des seit 1991 gültigen Psychologengesetzes das Berufsbild des Klinischen Psychologen, der eine klinisch-psychologische Behandlung bei Kranken durchführen darf, im Krankenkassensystem bislang jedoch nicht verankert ist.

Es gibt dagegen 95 Kassenstellen zur klinisch-psychologischen Diagnostik (sowie zahlreiche Wahlpsychologen, deren Patienten einen Teil der Kosten ersetzt bekommen, wenn sie dieselben Anforderungen wie Kassenpsychologen erfüllen).

Somit ergibt sich für Österreich der traurige Umstand, dass innerhalb des Krankenkassensystems psychische Störungen bei Menschen diagnostiziert werden, die dann bei ihrer Krankenkasse keinen Anspruch auf kostenlose psychotherapeutische/psychologische Behandlung haben.

Für die österreichische Situation sind folgende Internetadressen sehr hilfreich:

http://www.psychotherapie.at Homepage des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) mit vielen Infos sowie mit der offiziellen Psychotherapeutenliste, gegliedert nach Regionen und Psychotherapiemethoden).

http://www.psyonline.at  Sehr umfangreiche, hilfreiche und empfehlenswerte Homepage mit vielen Infos und zahlreichen Listen (von Institutionen, Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten usw.). Vollständige Psychotherapeutenliste, gegliedert nach Regionen und Psychotherapiemethoden.

Für Deutschland empfehle ich Interessierten folgende Internetadressen:

http://www.psychotherapiesuche.de/ 

http://www.dptv.de/ 

www.wbpsychotherapie.de